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Frankreich

Parlament macht Weg für Immigranten-Gentests frei

Trotz anhaltender Kritik wird Frankreich Gentests beim Familiennachzug von Einwanderern einführen.
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Paris -  Der Vermittlungsausschuss des Parlaments billigte eine abgeschwächte Form der entsprechenden Regierungspläne, die Gentests beim Familiennachzug von Einwanderern vorsehen. Demnach können die Tests aber nur noch auf freiwilliger Basis und auf Kosten des französischen Staates erfolgen, sie müssen von einem Richter geprüft werden und dürfen sich nur noch auf die Abstammung von der Mutter beziehen. Damit soll verhindert werden, dass bei den Tests uneheliche Kinder entdeckt werden.

Gestrichen wurde durch den Vermittlungsausschuss in dem Gesetzespaket zum Familiennachzug die Vorgabe, dass illegale Einwanderer nicht mehr in Notunterkünften untergebracht werden dürfen, wie Mitglieder des 14-köpfigen Gremiums mitteilten. Die Gentests sollen demnach nur Anwendung für Länder finden, in denen sich ausgestellte Dokumente zur Identität regelmäßig als unzuverlässig erweisen oder solche Urkunden ganz fehlen. Zudem muss der nationale Ethikrat Stellung nehmen, der die Gentests generell bereits als "im Widerspruch zum Geiste des französischen Rechts" bezeichnet hatte.

Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses, der auf Änderungen durch den Senat beruht, muss nun nochmals in beiden Kammern des Parlaments gebilligt werden. Die Abstimmungen sollen am 23. Oktober erfolgen. Die Kritiker der Gentests hoffen nun auf das Verfassungsgericht, das die oppositionellen Sozialisten anrufen wollen. (mit AFP)
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Kommentare [ 1 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von unbekannt | 13.11.2007 10:28 Uhr
Der richtige Weg!
Frankreich macht es vor: Gegen die betrügerische Ausnutzung von Familien-Nachzugsregelungen müssen schnell wirksame Mittel gefunden werden. Der französische Pragmatismus sollte auch für Deutschland als Vorbild dienen. Schade nur, dass der ursprüngliche Entwurf doch noch abgeschwächt wurde.

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