Die Steueraffäre von 2008 könnte eine Liechtensteiner Bank teuer kommen: Eine frühere Tochtergesellschaft der Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Die damalige LGT-Treuhand AG soll ihre Kunden zu spät über den Daten-Klau informiert haben.
Zürich -
Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Dies berichtet die
Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Urteil des fürstlichen Landgerichts in der Hauptstadt Vaduz. Das Urteil wurde bereits im Januar gesprochen, bislang aber noch nicht veröffentlicht.
Geklagt hatte nach Informationen der Zeitung ein Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, der seit den achtziger Jahren sein Geld in einer Stiftung mit dem Fantasie-Namen "Clecon" angelegt hatte – am deutschen Fiskus vorbei. Die Steuerfahnder wurden im Februar 2008 auf ihn aufmerksam, nachdem ein früherer LGT-Mitarbeiter seine Kundendaten und die von Hunderten weiterer Bundesbürger gestohlen und an den Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro verkauft hatte. Post-Chef Klaus Zumwinkel gab dem Steuerskandal von 2008 ein Gesicht.
Den Kläger aus Bad Homburg kostete seine Unehrlichkeit gegenüber dem Finanzamt etwa 20 Millionen Euro, wie die
Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach hatte ihn das Landgericht Bochum im Juli 2008 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und die Zahlung einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Hinzu kamen nach Angaben der Zeitung Nachzahlungen an den Fiskus, Zinsen und Zuschläge.
Diese Kosten wollte der Immobilienhändler nicht allein tragen, sah er sich doch durch seine Liechtensteiner Bank im Stich gelassen. Seiner Meinung nach habe ihn die LGT-Tochtergesellschaft zu spät über den Datenklau informiert. Das fürstliche Landgericht bewertete dies laut
Süddeutscher Zeitung ähnlich und gab damit dem Kläger Recht.
Nach Angaben der Zeitung war das Urteil mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder sei im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Diebstahl informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall gewesen ist.
Der Richterspruch aus Vaduz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat der SZ zufolge Berufung angekündigt.
Quelle: ZEIT ONLINE, dpa
Kommentare [ 8 ] Kommentar hinzufügen »
Ganz große klasse!
Der Kläger hat m.W. das Bussgeld als Schadensersatz gefordert und in einem anderen Schritt auch seinen Steuerschaden, weil man ihn von Seiten der LGT nicht auf die Verpflichtung zur Versteuerung hingewiesen hat.
Das die deutschen Finanzbehörden ihre Forderungen nunmehr beglichen bekommen haben, dürften keine weiteren Ansprüche im Raum stehen.
Es handelt sich ja hier auch um einen Schadenersatz.
Sonst könnte ja das FA auch den Schadenersatz bei einem körperlichen Schaden nach Unfall steuerpflichtig machen.
Oh Gott, jetzt haben wir sie auf Ideen gebracht.
In Deutschland würde man die Bank eher wegen Begünstigung einer Straftat bestrafen.
Ich versteh echt die Welt nicht mehr.
„Der Zweck heiligt die Mittel“
Ich glaube …ich krieg Schnappatmung
die Steuerhinterzieher vor Strafen bewahren. Die Selbstanzeige
wäre ja auf jeden Fall erst erfolgt, nachdem der Steuerpflichtige
davon ausgehen musste, dass gegen ihn ermittelt wird.