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Steuerhinterziehung

Liechtensteiner Bank muss Steuersünder entschädigen

Die Steueraffäre von 2008 könnte eine Liechtensteiner Bank teuer kommen: Eine frühere Tochtergesellschaft der Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Die damalige LGT-Treuhand AG soll ihre Kunden zu spät über den Daten-Klau informiert haben.
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Zürich -  Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Urteil des fürstlichen Landgerichts in der Hauptstadt Vaduz. Das Urteil wurde bereits im Januar gesprochen, bislang aber noch nicht veröffentlicht.

Geklagt hatte nach Informationen der Zeitung ein Immobilienkaufmann aus Bad Homburg, der seit den achtziger Jahren sein Geld in einer Stiftung mit dem Fantasie-Namen "Clecon" angelegt hatte – am deutschen Fiskus vorbei. Die Steuerfahnder wurden im Februar 2008 auf ihn aufmerksam, nachdem ein früherer LGT-Mitarbeiter seine Kundendaten und die von Hunderten weiterer Bundesbürger gestohlen und an den Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro verkauft hatte. Post-Chef Klaus Zumwinkel gab dem Steuerskandal von 2008 ein Gesicht.

Den Kläger aus Bad Homburg kostete seine Unehrlichkeit gegenüber dem Finanzamt etwa 20 Millionen Euro, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach hatte ihn das Landgericht Bochum im Juli 2008 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und die Zahlung einer Geldstrafe von 7,5 Millionen Euro verurteilt. Hinzu kamen nach Angaben der Zeitung Nachzahlungen an den Fiskus, Zinsen und Zuschläge.

Diese Kosten wollte der Immobilienhändler nicht allein tragen, sah er sich doch durch seine Liechtensteiner Bank im Stich gelassen. Seiner Meinung nach habe ihn die LGT-Tochtergesellschaft zu spät über den Datenklau informiert. Das fürstliche Landgericht bewertete dies laut Süddeutscher Zeitung ähnlich und gab damit dem Kläger Recht.

Nach Angaben der Zeitung war das Urteil mit Spannung erwartet worden, weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planen. Die Argumentation der enttarnten Steuersünder sei im Wesentlichen dieselbe: Hätte die LGT Treuhand sie unverzüglich über den Diebstahl informiert, hätten sie sich selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Dadurch wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall gewesen ist.

Der Richterspruch aus Vaduz ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, hat der SZ zufolge Berufung angekündigt.

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa
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Kommentare [ 8 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von thoughts thoughts ist gerade offline | 8.2.2010 12:52 Uhr
wow
Lichtenstein ist keine Steueroase, verpflichtet aber de facto seine Banken Steuersünder vor Strafverfolgung zu schützen.
Ganz große klasse!
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von alterschwede alterschwede ist gerade offline | 8.2.2010 13:07 Uhr
Hmm,
ich warte auf den Tag, da das fürstliche Landesgericht der Klage eines Einbrechers gegen seinen schmierestehenden Kumpan stattgibt, weil dieser ihn nicht rechtzeitig vor dem Eintreffen der Polizei gewarnt hat.
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von nielas.aran nielas.aran ist gerade offline | 8.2.2010 13:50 Uhr
Muss...
... diese Entschädigung eigentlich versteuert werden?
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von westend westend ist gerade offline | 8.2.2010 18:14 Uhr
Gute Frage
Ich denke eher nicht.
Der Kläger hat m.W. das Bussgeld als Schadensersatz gefordert und in einem anderen Schritt auch seinen Steuerschaden, weil man ihn von Seiten der LGT nicht auf die Verpflichtung zur Versteuerung hingewiesen hat.
Das die deutschen Finanzbehörden ihre Forderungen nunmehr beglichen bekommen haben, dürften keine weiteren Ansprüche im Raum stehen.

Es handelt sich ja hier auch um einen Schadenersatz.
Sonst könnte ja das FA auch den Schadenersatz bei einem körperlichen Schaden nach Unfall steuerpflichtig machen.

Oh Gott, jetzt haben wir sie auf Ideen gebracht.
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von rox rox ist gerade offline | 8.2.2010 14:21 Uhr
Total krank
Weil jemand nicht gewarnt hat, dass ein Straftäter enttarnt werden könnte, muss die besagte Unterlassung bestraft werden? Und das, weil der Straftäter gefasst wurde. Das ist ja total krank.

In Deutschland würde man die Bank eher wegen Begünstigung einer Straftat bestrafen.

Ich versteh echt die Welt nicht mehr.
Comment
von brezel brezel ist gerade offline | 8.2.2010 16:17 Uhr
Liest sich ganz frei nach Schillers „Die Räuber“…
Dies bedeutet also im Grunde das gerichtliche Urteil zur Entschädigung eines Schänders, der zuvor Andere schädite und in seinem Selbstnutz - diesbezüglich selbst unschuldhaft - wiederum selbst zu Schaden kam dadurch, dass ein anderer Schänder durch seine Straftat einen Anderen schädigte und dieser Geschädigte wiederum seinen Schaden nicht rechtzeitig gegenüber dem Erstschänder zur Anzeige brachte.

„Der Zweck heiligt die Mittel“

Ich glaube …ich krieg Schnappatmung
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von bue bue ist gerade offline | 8.2.2010 20:23 Uhr
Ein Herz für Kriminelle
Schön, dass die Liechtensteiner Richter ein Herz für Kriminelle haben.Es ist ja schon fragwürdig, dass diese sog. Selbstanzeigen
die Steuerhinterzieher vor Strafen bewahren. Die Selbstanzeige
wäre ja auf jeden Fall erst erfolgt, nachdem der Steuerpflichtige
davon ausgehen musste, dass gegen ihn ermittelt wird.
Comment
von Germanember Germanember ist gerade offline | 9.2.2010 15:48 Uhr
Lichtenstein
Das ist also die Liechtensteiner Polka,jetzt habe es kapiert ! Also ,ich betrüge ein paar Leute um 5 Millionen,bringe die in Lichtenstein auf die Bank, und das deutsche Gericht findet heraus wo das Geld ist,und verlangt dann von der Liechtensteiner Bank die Herausgabe, und wenn sie es Tun, verklage ich die Bank und die muß mir dann das Geld ersetzen ! Tolles System ! Habt ihr dieses System des Rechtes in Lichtenstein verstanden ?

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