[Kommentare: 15]

Tödliche Schüsse

Bundeswehrsoldat muss nicht vor Gericht

Gegen den Bundeswehrsoldaten, der in Afghanistan im vergangenen Sommer drei Zivilisten getötet hatte, wird keine Anklage erhoben.
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Frankfurt/Oder -  Es bestehe kein begründeter Tatverdacht gegen den Mann, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder mit. Der Soldat hatte im August 2008 an einer Straßensperre zwei Kinder und eine Frau erschossen, die in einem verdächtigen Auto saßen.

Die Behörde ging nun anhand der Ermittlungsergebnisse davon aus, der Beschuldigte habe angenommen, er und seine Kameraden würden durch die sich nähernden Fahrzeuge angegriffen. Die Ermittlungen gegen den Mann wurden bereits eingestellt.

Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) äußerte sich erleichtert über diese Entscheidung. Die Soldaten leisteten im Auslandseinsatz einen wertvollen Dienst für die Sicherheit und gingen dafür ein hohes Risiko ein, sagte er. Daraus dürften ihnen aber keine rechtlichen Nachteile entstehen. Es sei gut, dass die lange Zeit der Unsicherheit für den Soldaten ein Ende habe. (rf/dpa/Reuters)
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Kommentare [ 15 ] Kommentar hinzufügen »

Comment
von arthur_dent arthur_dent ist gerade offline | 19.5.2009 11:45 Uhr
War zu erwarten ...
das nach geraumer Zeit die Sache beerdigt wird.
Sind halt Kollateralschäden.
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von 10827er 10827er ist gerade offline | 19.5.2009 13:02 Uhr
Erst die Leute in den Krieg schicken
und dann sich aufregen,wenn auch geschossen wird.
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von detlef detlef ist gerade online | 19.5.2009 13:52 Uhr
Die Hinterbliebenen
der durch den Bundeswehrsoldat in Afghanistan erschossenen drei Zivilisten, eine Frau und zwei Kinder, hatten ja vom Verteidigungsminister Franz Josef Jung eine Entschädigung erhalten, um eine Blutrache zu verhindern.

Unter Vermittlung des zuständigen paschtunischen Stammesführers hatten Vertreter des deutschen Wiederaufbauteams im nordafghanischen Kunduz mit einem Bruder der getöteten Frau gesprochen. "Dabei wurde eine Verzeihung durch den Familienvertreter ausgesprochen", sagte der Sprecher. Dies sei nach den afghanischen Gebräuchen gleichbedeutend mit einem Verzicht auf Blutrache.
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von stephanstephan stephanstephan ist gerade offline | 19.5.2009 15:24 Uhr
Verhältnismäßigkeit
Noch schlimmer als die Bedrohung von Terroristen sind jene deutsche Mitbürger, die grundsätzlich den deutschen Soldaten SCHULD, ABSICHT und nicht selten die Lust am Töten unterstellen.

In welcher Situation es zu diesem Umglück kam spielt keine Rolle auch das in anderen Fällen die Soldaten mit Mienen in die Luft gesprengt wurden....

Das offenbart, welches Verhältnis diese "Bürger" zum deutschen Staat und auch zu Terroristen haben.
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von vollbart vollbart ist gerade offline | 19.5.2009 20:29 Uhr
Tapferer deutscher Soldat
jetzt fehlt eigentlich nur noch ein Orden!
Wie kann man nur so verblendet sein. Kein Deutscher hat jemals mehr das Recht in irgend ein Land einzumarschieren. Komme mir keiner mit dem Argument, dass diene der Verteidigung unseres Landes. Ich sehe eine Entwicklung, die uns noch teuer zu stehen kommen wird. Keiner spricht über die psychischen, geschweige denn über die körperlichen Schäden der Heimkehrer. Hinzu kommt noch das Leid, dass der dortigen Zivilbevölkerung angetan wird. Vielmehr wird unseren Söhnen und Töchtern mit diesem sinnlosen Kriegs-Einsatz von bestimmten Politikern eingeredet, sie seien Helden.
Ich hoffe nur, dass die Abgeordneten, die für diesen Einsatz gestimmt haben sich irgendwann mal dafür verantworten müssen.
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von detlef detlef ist gerade online | 20.5.2009 6:32 Uhr
@vollbart
Wieso sollte nur noch ein Orden fehlen!

Meines Wissens hat Bundespräsident Köhler, 2008 den Plan von Verteidigungsminister Jung zugestimmt ein Ehrenzeichen für "außergewöhnlich tapfere Taten" zu verleihen.

Orden und Ehrenzeichen kann der Verteidigungsminister nicht alleine beschließen, sie müssen vom Staatsoberhaupt gestiftet werden.
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von detlef detlef ist gerade online | 19.5.2009 17:46 Uhr
@arthur_dent - Interessent ist wie
sein Verteidiger, der Berliner Rechtsanwalt Klaus Lübke, die Einstellung der Ermittlungen sieht:

"Eine Prozesseröffnung hätte fatale Folgen für alle Soldaten in Afghanistan gehabt. Dann hätte Minister Jung alle Soldaten sofort nach Hause holen müssen. Das Risiko, dass ein durch das Verfahren verunsicherter Soldat auch nur eine Sekunde zu lange zögert, um sich zu verteidigen, wäre kaum zu verantworten gewesen."
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von slider slider ist gerade offline | 19.5.2009 21:00 Uhr
Eisernes Kreuz
Ich dachte mir schon immer, dass Deutsche Soldaten die Chance nach 1945 erhalten werden sich wieder im Kampf zu bewehren.
Ich kam nicht auf den Gedanken, dass es sich um eine Frau und Kinder handeln würde.

Ich kann den Deutschen Soldaten nur empfehlen sich von Wolgang Borchert "DANN GIBT ES NUR EINS !" durchzulesen.
Jeder "gute Anwalt des Rechts" ist evtl. in der Lage, für seinen Mandanten eine Putativgefahr "herauszuhandeln".

Weiter kann man nur mit Schiller kommentieren: "Das eben ist der Fluch der bösen Tat, das sie fortzeugend Böses muß gebären."

Mein Mitgefühl gilt den armen Erschossenen und dem Soldaten, der sich sicherlich auch nicht diesen Dreck gewünscht hat.
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von klaus_weiss klaus_weiss ist gerade offline | 19.5.2009 22:11 Uhr
Die Unschuldigen und die Verdächtigen
"Der Soldat hatte im August 2008 an einer Straßensperre zwei Kinder und eine Frau erschossen, die in einem verdächtigen Auto saßen."

Das ist eine sehr interessante Konstruktion, von einer Agentur formuliert: Das Auto war verdächtig. Also mußte das Auto auch erschossen werden, denn es hatte Angst vor der Entdeckung von Ich-weiß-nicht-was und wollte nicht anhalten. Die Frau und die Kinder sind halt Kollateralschäden. So etwas passiert. Wichtig war, des Autos habhaft zu werden, denn das Auto guckte böse, wischte vielleicht auch hämisch mit dem Scheibenwischer oder hupte antidemokratisch mit der Hupe. Das Kluge an dieser Konstruktion freilich ist, daß das Schuldige feststeht, so daß die Unschuld von Frau und Kindern nicht mehr benannt werden muß. Damit der Jung erleichtert sein kann. Er hat schließlich Bakschisch bezahlt. Wo ist eigentlich der Gerichtsstand der NATO, und welche Reparation hätte die eigentlich zahlen müssen?
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von josse josse ist gerade offline | 20.5.2009 8:07 Uhr
Es ist kein Vorteil für den Soldaten, dass
er nicht vor Gericht muss.
Das ist nur ein Vorteil für das System. Ob der Soldat erleichert ist, wird auch nicht berichtet. -
Der Herr "Verteidigungs"-Minister zeigt sich erleichtert.
Ein anderer Staatsanwalt könnte zu anderen Zeiten zu anderen Ermittlungsergebnissen kommen. Da der Soldat eben nicht freigesprochen worden ist, könnte dann eine Anklage - z.B. wegen Mordes - erhoben werden. Mord verjährt nicht.
Siehe Demjanjuk.
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von bernhard.goetz bernhard.goetz ist gerade offline | 20.5.2009 9:44 Uhr
@klaus_weis
"Das Auto war verdächtig."
Wie so oft: Oberlehrer Weiß ist wohl durch seine Schüler nicht ausgelastet.
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von detlef detlef ist gerade online | 20.5.2009 10:38 Uhr
@bernhard.goetz
Wenn ein deutscher Soldat an einer Straßensperre bei Kundus das Feuer auf ein flüchtendes Auto eröffnet, muss doch wohl das Auto eine Gefahr für den Schützen dargestellt haben.
Die muss ja so groß gewesen sein, dass der Schütze nicht auf die Reifen schoss, was ja normal ist, sondern durch die Fenster des Autos.
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von klaus_weiss klaus_weiss ist gerade offline | 20.5.2009 15:37 Uhr
@bernhard.goetz
Nun, die Frau und die Kinder wurden nicht mit dem Attribut "verdächtig" belegt, sondern dem Auto wurde eine menschliche Eigenschaft zugewiesen. Man muß schon ziemlich verquer denken, um das normal zu finden -- oder dermaßen abgeschliffen sein durch die Kriegspropaganda, um für menschliches Empfinden nicht mehr empfänglich zu sein. Es sind Menschen, die die Entscheidungen treffen, und es sind Menschen, um die andere Menschen weinen. Wann haben Sie das letzte Mal über ein totes Auto geweint?
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von zweifel zweifel ist gerade offline | 20.5.2009 10:06 Uhr
Wenn wir die Lehre aus der Geschichte...
...nicht ziehen "Nie wieder Krieg", können wir dann nicht die Soldaten verantwortlich machen, die unter enormen Druck stehen und auch Fehler begehen. Hat jemand ernsthaft geglaubt, wir könnten in den Krieg ziehen, ohne dass Unschuldige sterben?
Wenn jemand angeklagt werden muss, dann diejenigen, die diese Soldaten in den Krieg geschickt haben.
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von josse josse ist gerade offline | 20.5.2009 11:47 Uhr
@zweifel,
Die verantwortlichen Regierungen, die die deutschen Soldaten in den Afghanistan-Krieg geschickt haben, tragen doch nur die politische Verantwortung - die rechtliche muss jeder Soldat allein tragen.
Und wenn tatsächlich mal ein (dann wohl eher ehemaliger) Politiker angeklagt erden würde, dann hätte er doch unter Befehlsnotstand gestanden - Washington hat es doch so befohlen.

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