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Internationaler Gerichtshof: Kosovo-Unabhängigkeit verletzt nicht internationales Recht

Unter dem Protest Serbiens hatte sich die ehemalige südserbische Provinz Kosovo im Februar 2008 für unabhängig erklärt. Der Internationale Gerichtshof erklärte nun, dass die Unabhängigkeit nicht gegen internationales Recht verstößt.

Die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo verstößt nach Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nicht gegen internationales Recht. „Die Erklärung vom 17. Februar 2008 hat das allgemeine internationale Recht nicht verletzt“, sagte IGH-Präsident Hisashi Owada am Donnerstag bei der Verlesung des nicht bindenden Rechtsgutachtens des IGH in Den Haag.

Unter dem Protest Serbiens hatte sich der Kosovo im Februar 2008 für unabhängig erklärt. Belgrad betrachtet das Kosovo jedoch weiterhin als zu Serbien zugehörig und erkannte die Unabhängigkeit nicht an. Auf Betreiben Belgrads bestellte die UN-Vollversammlung im Oktober 2008 beim IGH ein Rechtsgutachten zu der Frage. Im Dezember vergangenen Jahres hörte der Gerichtshof die Vertreter von Serbien, des Kosovo und mehr als 20 weiteren Staaten in der Sache an.

Die Unabhängigkeit des Kosovo wird von weltweit 69 Staaten anerkannt, darunter auch von Deutschland. Serbiens Verbündeter Russland erkennt sie hingegen nicht an. (AFP)

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