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INTERNATIONALES SEERECHT: INTERNATIONALES SEERECHT

Israelisches Militär stürmte die Schiffe der Gaza-„Solidaritätsflotte“ in internationalen Gewässern. Nach bisherigen Information wurden sie rund 70 Seemeilen vor der Küste auf hoher See aufgebracht, fernab vom Territorium Israels oder den palästinensischen Küstengewässern, die Israel als Besatzungsmacht kontrolliert.

Israelisches Militär stürmte die Schiffe der Gaza-„Solidaritätsflotte“

in internationalen

Gewässern
. Nach bisherigen Information wurden sie rund 70 Seemeilen vor der Küste auf hoher See aufgebracht, fernab vom Territorium Israels oder den palästinensischen Küstengewässern, die Israel als Besatzungsmacht kontrolliert. Das UN-Seerechtsübereinkommen von 1982 zieht im Meer klare Grenzen. Die Zwölf-Seemeilen-Zone (eine Seemeile sind circa 1,85 Kilometer) gehört zum Staatsgebiet. Das jeweilige Land muss aber die Durchfahrt ziviler Schiffe dulden. Über weitere zwölf Seemeilen erstreckt sich eine Anschlusszone. Bis hierhin gelten hoheitliche Rechte wie Zoll-, Steuer und Einwanderungsbestimmungen. Die ausschließliche Wirtschaftszone reicht 200 Seemeilen ins Meer. Hier genießt der Küstenstaat aber nur bestimmte wirtschaftliche Rechte: Er hat dort das alleinige Nutzungsrecht für alles, was im Meer und am Boden zu finden ist. Beispielsweise die Fischvorkommen und Bodenschätze. Die Wasseroberfläche jedoch zählt bereits zur hohen See, auf welcher kein Staat Souveränitätsrechte besitzt. Auf hoher See, die ab 200 Seemeilen von den jeweiligen Landesküsten entfernt beginnt, gilt für alle Länder die Freiheit der Schifffahrt, der Fischerei, der Forschung und der militärischen Übungen in Friedenszeiten. Das Völkerrecht verbietet die Anwendung staatlicher Hoheitsgewalt gegenüber fremden Schiffen auf hoher See. Kriegsschiffe dürfen fremde Schiffe auf hoher See nur anhalten, betreten und gegebenenfalls beschlagnahmen, wenn ein begründeter Verdacht der Seeräuberei oder des

Sklavenhandels
vorliegt oder ein Schiff vermutlich keine Staatsangehörigkeit besitzt. Ansonsten sind gewaltsame Maßnahmen nur mit einer Autorisierung des UN-Sicherheitsrates erlaubt. dpa/an

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