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Bundesjustizminister Heiko Maas will dem Betrug im Gesundheitswesen einen Riegel vorschieben.

© Hannibal Hanschke/Reuters

Interview mit Bundesjustizminister Heiko Maas: „Dieser Betrug auf Rezept muss ein Ende haben“

Er sagt der Ärztekorruption den Kampf an: Justizminister Heiko Maas (SPD) spricht im Tagesspiegel-Interview über Bestechung im Gesundheitswesen, Kirchenasyl, den Kampf gegen Masern und das EU-Freihandelsabkommen.

Von
  • Hans Monath
  • Antje Sirleschtov

Herr Maas, sind Ihre beiden Kinder gegen Masern geimpft?
Ja, meine Kinder sind beide geimpft.

Haben Sie Verständnis für Eltern, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen?
Persönlich habe ich dafür kein Verständnis. Es geht beim Impfen nicht nur darum, die eigenen Kinder, sondern auch die Kinder anderer Eltern zu schützen. Masern sind eine hoch ansteckende Krankheit. Wir sollten durch Aufklärung dazu beitragen, dass deutlich mehr Eltern ihre Kinder impfen lassen.

Sie wollen notfalls auch eine Impfpflicht einführen. Warum zögern Sie?
Eine Impfpflicht kann dann verhängt werden, wenn die Gesundheitsexperten sie fachlich für notwendig halten, um eine Masern-Epidemie zu verhindern. Das kommt erst infrage, wenn wir es nicht schaffen, durch Aufklärung die Impfquote zu erhöhen.

Kritiker warnen, dem stehe das Recht auf körperliche Unversehrtheit entgegen. Das Argument überzeugt Sie nicht?
Nein. Rein rechtlich ist ein Impfzwang möglich. Zwar ist das Impfen ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Es dient aber dem Schutz der Gesundheit und des Lebens. Daher könnte eine Impfpflicht durchaus gerechtfertigt werden.

Zwei Berliner Schulen wurden wegen Masern geschlossen. In einer wird überlegt, den Schulbesuch nur noch mit dem Nachweis einer Masern-Impfung zu erlauben. Ist das verhältnismäßig?
Welche Vorsichtsmaßnahmen notwendig sind, sollte ohne Hysterie mit Blick auf die konkrete Ansteckungsgefahr vor Ort entschieden werden. Unabhängig davon sollten sich alle darüber klar sein, dass Masern im Extremfall sogar zum Tod führen können. Jeder sollte den Impfstatus insbesondere seiner Kinder überprüfen.

Weil wir auf dem Feld der Medizin sind: Sie haben ein Gesetz vorgelegt, wonach Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar werden. Wie groß ist das Problem?
Jedes Jahr werden im deutschen Gesundheitswesen Schätzungen zufolge etwa zehn Milliarden Euro den Patienten durch Korruption vorenthalten. Es geht um Behandlungen, Verschreibungen oder Überweisungen, für die es keine medizinische Notwendigkeit gibt, die nur aus einem Grund geschehen: Weil der Täter als Gegenleistung für diese Handlungen einen Vorteil einstreicht. Dieser Betrug auf Rezept muss ein Ende haben. Wir wollen, dass die Milliarden nicht verschwendet, sondern für die Gesundheit der Patienten eingesetzt werden. Da gehören sie nämlich hin.

Und wie wollen Sie das unterbinden?
Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wird umfassend strafbar. Wer sich etwa einen persönlichen Vorteil versprechen lässt, damit er einem Patienten eine bestimmte Behandlung zukommen lässt oder ihm ein bestimmtes Medikament verschreibt, dem drohen in Zukunft bis zu drei Jahre und in besonders schweren Fällen sogar bis zu fünf Jahre Haft. Genau wie demjenigen, der ihn durch Bestechung dazu animiert.

Das heißt ganz praktisch?
Ich nenne mal ein Beispiel. Das Gesetz greift, wenn ein Arzt von einem Pharmareferenten für die Verschreibung eines bestimmten Medikamentes eine Prämie bekommt. Oder wenn ein Arzt pro Patient eine sogenannte Kopfprämie dafür erhält, dass er sie in ein bestimmtes Krankenhaus überweist. Diese Fälle hat es gegeben, sie konnten aber zum Teil nicht bestraft werden, weil es eine Gesetzeslücke gab. Diese Lücke schließen wir nun.

Beenden Sie auch die Praxis, wonach Pharmafirmen Ärzte zu Fortbildungen einladen, die in Wirklichkeit Luxusreisen sind?
Zunächst einmal: Die ganz große Mehrheit der im Gesundheitsbereich Tätigen ist ehrlich und setzt sich täglich mit großem Einsatz für das Wohl der Patienten ein. Und es ist auch nicht der Regelfall, dass Ärzte auf Kosten von Pharmaunternehmen Urlaub machen. Wenn allerdings ein Mediziner an einer Veranstaltung teilnimmt, zu der er nur eingeladen wurde, weil er oft ein bestimmtes Medikament verschreiben soll, dann kann das künftig durchaus strafbar sein. Für den Arzt genauso wie für das Unternehmen, das auf diese Weise Einfluss auf seine Verschreibungen nimmt.

Herr Minister, die Kirchen haben sich heftig mit Ihrem Kabinettskollegen Thomas de Maizière (CDU) gestritten, der das Kirchenasyl mit der Scharia verglichen hatte – ein Vergleich, den der Innenminister inzwischen zurückgenommen hat. Beide großen Kirchen haben erklärt, sie wollten die Praxis des Kirchenasyls fortführen. Sehen Sie darin ein Problem?
Eine Debatte über das Kirchenasyl sollten wir ohne jede Schärfe führen. Dass die Kirchen aus Barmherzigkeit in Einzelfällen Flüchtlingen Schutz gewähren, ist eine christliche Tugend. Das Kirchenasyl ist rechts- und kulturgeschichtlich gewachsen und vom Staat geduldet. Wir sind uns allerdings alle darüber einig: Das Rechtsmonopol liegt beim Staat und nicht bei den Kirchen. Das haben die Kirchen ihrerseits ja auch ausdrücklich anerkannt. Ich sehe nicht, dass sie systematisch darum werben, Flüchtlinge in ihre Gotteshäuser zu holen, um sie staatlichen Verfahren zu entziehen.

Die Kirchen sagen, das Kirchenasyl sei keine Missachtung des Rechts, sondern ein Mittel, mehr Rechtssicherheit herzustellen. Teilen Sie diese Auffassung?
Nein. Rechtssicherheit gewährleistet der Staat, sonst niemand. Ich habe allerdings auch überhaupt nicht den Eindruck, dass die Kirchen die Anerkennung der staatlichen Gesetze in irgendeiner Art und Weise bezweifeln. Davon losgelöst mag es aber Fälle geben, in denen das Kirchasyl dazu geführt hat, dass der Flüchtling nachher in einem staatlichen Verfahren einen Aufenthaltstitel bekommen hat und sein Recht durchsetzen konnte.

Herr Maas, warum wird innerhalb Europas vor allem in Deutschland so heftig über die Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) und Kanada (Ceta) debattiert. Haben Sie dafür eine Erklärung?
Dass wir das besonders gründlich diskutieren, muss doch nichts Schlechtes sein. So kann sich jeder ein Bild von den Risiken, aber vor allem auch großen Chancen für uns als Exportnation machen.

Besonders umstritten sind Schiedsgerichte, die Streitfälle zwischen Investoren und Regierungen entscheiden sollen. Die Kritiker sagen: Sie hebeln die Kompetenzen nationaler Gesetzgeber, also des Bundestages, aus. Ist das übertrieben?
Ohne die Zustimmung des Bundestages werden die Abkommen am Ende nicht in Kraft treten. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das Parlament einem Abkommen zustimmt, dass seine demokratische Gestaltungsmacht aushöhlt. Wir müssen also schon deswegen alles dafür tun, dass über private Schiedsgerichte nicht nationale Gesetze ausgehebelt werden.

Im Ceta-Abkommen mit Kanada sind aber Schiedsgerichte vorgesehen, und die Verhandlungen will die kanadische Regierung nicht wieder aufnehmen. Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen?
Das Abkommen enthält bereits jetzt mehr Transparenz und Rechtsstaatlichkeit als alte Investitionsschutzabkommen. Und: Es ist noch nicht ratifiziert. Über Einzelfragen ist die EU mit Kanada durchaus noch im Gespräch. Bei den Schiedsgerichten hat Sigmar Gabriel einen sehr sinnvollen Vorschlag in die Verhandlungen eingebracht, um die Legitimität weiter zu erhöhen.

Kritiker der Abkommen sagen, sie bedrohten die europäische und deutsche Kultur. Wie groß ist die Gefahr?
Beide Seiten sind sich einig, dass der audiovisuelle Bereich von TTIP nicht geregelt werden soll. Wir wollen, dass auch andere kulturelle Bereiche davon nicht betroffen sind. Wir werden sicherstellen, dass unsere Theater- und Kulturszene weiterhin mit staatlichen Mitteln unterstützt werden kann. Diese europäischen Kulturgüter werden nicht zur Disposition gestellt werden. Das Gleiche gilt für Fragen der Daseinsvorsorge, etwa die öffentliche Versorgung mit Wasser.

Herr Maas, vor wenigen Tagen hat die Koalition die von der SPD verlangte Mietpreisbremse beschlossen. Wie viele Menschen werden davon profitieren?
Es gibt rund 20 Millionen Mietwohnungen in Deutschland. Wir gehen davon aus, dass die Mietpreisbremse die Mieter von fünf Millionen Wohnungen schützt, nachdem die Bundesländer die Ballungsgebiete bestimmt haben, in denen Sie gilt.

Tausende von Maklern haben angekündigt, sie wollten in Karlsruhe dagegen klagen, dass in Zukunft nicht mehr die Mieter, sondern die Vermieter ihre Kaution zahlen sollen. Wie groß ist die Gefahr, dass Sie mit Ihrem Gesetz vor dem Verfassungsgericht scheitern?
Da bin ich sehr gelassen. Wir nehmen den Maklern ja nichts weg, sondern regeln nur, dass derjenige sie bezahlt, für den sie tätig werden. Glauben Sie uns: Wir machen keine Gesetze, die der Verfassung nicht entsprechen.

Zur Person

Im Dezember 2013 wurde der Volljurist zum Justizminister ernannt – damals eine Überraschung im Team der SPD. Einfluss auf die Bundespolitik hatte der Parteilinke, der mit Sigmar Gabriel gut kann, im SPD-Vorstand schon vorher gesucht. Der 48-jährige Politiker startete seine Karriere in der Saar-SPD, deren Landeschef er noch immer ist. Vor der Berufung ins Bundeskabinett war er in Saarbrücken Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident.

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