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Udo Di Fabio ist einer der profiliertesten Staatsrechtler in Deutschland. Er war Berichterstatter beim NPD-Verbotsverfahren und im Prozess um den Lissabon-Vertrag.

© dpa

Interview mit Ex-Verfassungsrichter: „Der Bundespräsident kann nicht drohen“

Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio beschreibt die Grenzen von Wulffs Macht - und mahnt seine Kritiker zur Zurückhaltung. Im Interview spricht er auch über ein mögliches NPD-Verbot und darüber, wie viel Zeit sich Politik in der Euro-Krise lassen darf.

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Herr Di Fabio, was ist besser für die Bundesrepublik Deutschland: Ein beschädigter Präsident oder lieber gar kein Präsident?

Das Amt des Bundespräsidenten ist wichtig. Der Bundestag repräsentiert das Volk, der Bundespräsident den Staat, nach innen und außen. Beides gehört zusammen. Das Amt verlangt allerdings einen sorgsamen Umgang. Das gilt für die Öffentlichkeit und den Präsidenten.

Wie beschädigt ist Christian Wulff?

Man sollte unterscheiden zwischen dem Verhalten vor der Wahl  zum Bundespräsidenten und dem danach. Die Zeit davor ist zwar nicht sakrosankt. Allerdings sollte man bei der Erforschung der Vergangenheit Respekt vor dem Amt zeigen – was gewiss keinen Freibrief bedeutet, aber auch keine akribische Untersuchungsmentalität nahelegt. Im Amt kommt es dann darauf an, ob sich der Präsident  so verhält, wie man es von einem Staatsoberhaupt erwarten darf. Wer in einer Demokratie von den Bürgern abgeleitete Würde des Amtes für sich in Anspruch nimmt, darf kritisiert werden. Wenn er aber fast nur durch Worte und Symbole das Gemeinwesen repräsentiert, sollte er nicht mit derselben Elle gemessen werden, wie Kanzler und Minister, die über politische Macht verfügen. 

Wie wäre die Lage, wenn der Niedersächsische Staatsgerichtshof doch noch einen Rechtsverstoß feststellt?

Für eine förmliche Präsidentenanklage würden die umstrittenen Sachverhalte  nicht ausreichen.

Ein drohender Anruf eines Staatsoberhaupts bei einem Chefredakteur gilt als Skandal. Ein Angriff auf die Pressefreiheit?

Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit am Vorbild Englands und der USA immer sehr hochgehalten. Wir beobachten heute in Europa, dass Pressefreiheit, einmal errungen, nicht für immer heilig sein muss. Wachsamkeit ist also berechtigt. Bei einer Antwort auf die Frage, ob schon ein Anruf im Verlag ein Eingriff in die Freiheit ist, sollte man aber eine mittlere Tonlage anstimmen. Der Bundespräsident verfügt über keine echte eigene Macht. Er kann nicht wirklich drohen.

Anders als andere Bürger kann er behaupten, er werde in strafbarer Weise verunglimpft….

Die vom Strafgesetzbuch untersagte Verunglimpfung des Staatsoberhauptes hat eine erstaunlich lange Geschichte, schon der letzte Kaiser war Gegenstand heftiger Kontroversen, die Beleidigungen des Reichspräsidenten  Friedrich Ebert waren ein früher Tiefpunkt der Weimarer Republik. Parallelen zu Christian Wulff sehe ich nicht. Bundespräsidenten können in einer offenen Gesellschaft Gegenstand öffentlicher Auseinandersetzungen werden.

Frühere Verfassungsrichter gelten als taugliche Kandidaten, wenn ein neuer Präsident gesucht würde. Wenn man Ihnen so ein Amt antrüge?

Das steht nicht zur Debatte. 

Wie haben Sie sich gefühlt, als Ihr Senat 2003 das NPD-Verbotsverfahren einstellte – gegen Ihre Überzeugung als Richter, der das Verfahren weitergeführt hätte?

Ich hatte ein gewisses Verständnis für die Gründe der Kollegen mit anderer Meinung, aber ich fühlte mich auch etwas hilflos. Mit der knappen Mehrheit der Richter teilte ich damals die Sorge, ein verfassungsrechtlich legitimes und vom Gericht monopolisiertes Verfahren könne wirkungslos werden, wenn die Hürden im Blick auf die nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei zu hoch und unkalkulierbar würden.

Gehört die NPD heute verboten?

Ob es politisch klug ist oder gar von den Umständen her zwingend erscheint, eine Partei zu verbieten, müssen die politischen Antragsteller entscheiden. Ihnen hat die Verfassung das Ermessen dazu in die Hand gegeben. Die Richter prüfen dann, ob die Partei verfassungswidrig ist. Dabei wird jeder Richter unvoreingenommen die Tatsachen prüfen, mit offenem Ausgang.

Ist es sinnvoll, der Partei mit einer Gesetzesänderung die staatliche Finanzierung abzuschneiden?

Das wäre im Wege einer Verfassungsänderung zumindest denkbar, aber in der Sache schwierig und ein womöglich schlechter Präzedenzfall. Es gilt aus gutem Grund, dass alle Parteien gleich zu behandeln sind, so dass nur der Verbotsantrag bleibt, wenn man eine Gruppe ausschließen will.

Welche Hürde für ein Verbotsverfahren sind die V-Leute?

Der Begriff V-Mann ist schillernd. Ein V-Mann ist in der Regel ein Informant. Einer, der vielleicht gegen Geld etwas aus dem Innenleben der Partei preisgibt. Damit wird er nicht ohne weiteres zum staatlichen Akteur. Aber nach dem Einstellungsbeschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003 liegt hier ein prozessuales Risiko.

Wie hoch wäre das Risiko des Scheiterns?

Aus dem Prinzip der Unabhängigkeit der Rechtsprechung folgt, dass dies niemand genau abschätzen kann. Es gehört  zur politischen Erwägung eines Verbotsantrages dazu, dass man eine Partei womöglich noch stärkt, wenn der Antrag scheitert. Im Übrigen sollte man nicht nur auf den Staat schauen, auch die Zivilgesellschaft ist wachsam und aktiv. Deutschland ist allen Unkenrufen zum Trotz eine gefestigte Demokratie. 

Ist der jetzt bekannt gewordene rechte Terror ein Grund für ein Verbot?

Wenn eine nicht nur zufällige Verbindung von Terrorismus zu einer Partei besteht, ist das gewiss ein wichtiger Umstand. Hier sollte man die strafrechtlichen Ermittlungen abwarten.

Warum hat man den rechten Terror nicht früher entdeckt?

Ich weiß es nicht, aber es ist beunruhigend. Vielleicht ist die Beantwortung dieser Frage dringlicher, als eine neue Diskussion über das Für und Wider eines Parteiverbots. 

Haben wir uns zu sehr auf islamistischen Terror konzentriert?

Ich glaube das nicht. Die Rechtsextremen sind mehr als gut beobachtet worden, das hat das Verbotsverfahren vor einem Jahrzehnt gezeigt. Wie wir alle arbeiten auch Ermittler vor einem Erfahrungshintergrund. Ich denke, man hat den Rechtsextremen solche Taten schlicht nicht zugetraut.

2003 wurde in der öffentlichen Debatte erwogen, mögliche V-Leute könnten in einem so genannten In-camera-Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen werden. Der Einstellungsbeschluss hat dem eine Absage erteilt. Gilt das heute noch?

Das In-camera-Verfahren ist gesetzlich vorgesehen und verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig.

Die NPD könnte sich, würde sie in Karlsruhe verboten werden, beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dagegen wehren. Welche Chance hätte sie?

Die Maßstäbe beim EGMR sind etwas andere als die des Grundgesetzes, und auch die Richter sind andere. Allerdings ist zu beachten, dass das Bundesverfassungsgericht gehalten ist, eine Verletzung der Menschenrechtskonvention zu vermeiden. Trotzdem könnte es zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Dies erhöht das Risiko für den Ausgang des Verfahrens.

Das GG liefert den Rahmen für die EU-Integration, und der sei „weitgehend ausgeschöpft“, wie Gerichtspräsident Voßkuhle sagte. Geht eine Fiskalunion, wie sie im Dezember in Brüssel verabredet worden war, zu weit?

Man sollte bei politischen Begriffen wie „Fiskalunion“ erst einmal abwarten, worum es in der Sache geht. Wenn es  darum geht, die Währungsunion als Gemeinschaft von Staaten mit stabiler Haushaltswirtschaft zurückzugewinnen, wie sie im Maastricht-Vertrag angelegt ist, dann wird uns das vermutlich nicht in Schwierigkeiten führen.

Bundestagspräsident Lammert schlug vor, die nationalen Haushaltsentwürfe der EU-Kommission vorzulegen oder dafür einen Währungskommissar einzurichten. Ein gangbarer Weg?

Das Verfassungsgericht hat Bereiche festgelegt, die in der nationalen Verantwortung verbleiben müssen, dazu gehört das Budgetrecht. Ein Eingriff in dieses Recht liegt allerdings nicht notwendig vor, wenn man Aufsichtsmaßnahmen etabliert, die dasjenige sicherstellen, zu dem man sich zuvor aus freien Stücken verpflichtet hat. Das ist kein Freibrief für alle Formen der Aufsicht. Aber wer die Stabilitätskriterien einhält, braucht nicht mit Interventionen rechnen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble spricht davon, die Politik müsse angesichts des Tempos der Märkte schnell handeln können. Die Regierung könne dies leisten, das Parlament brauche oft zuviel Zeit. Hat er Recht?

Wir beschäftigen uns seit fast zwei Jahren mit der Staatsschuldenkrise und haben lange gebraucht, die richtigen Maßnahmen zu finden – und es ist auch heute noch offen, ob es die richtigen sind. In der Krise befinden sich doch gerade unsere langfristig wirksamen Einstellungen, etwa zu der Frage, in welchem Umfang der Staat durch Kreditschöpfung Wirtschaftswachstum erzeugen sollte. Dies zu erörtern, ist das Parlament der richtige Ort. Die Politik hat seit den siebziger Jahren häufig viel zu schnell agiert, immer im Blick auf Markt und Konjunktur. Die grundsätzliche Orientierung ist dabei manchmal zu kurz gekommen. Entschleunigung kann sehr heilsam sein.

Wer wird in einer EU-Fiskalunion das letzte Wort haben? Das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof?

Wenn wir neue Maßnahmen zur Stabilisierung der Währungsunion in das System der EU mit hinein nehmen, wird der EuGH in Luxemburg ein wichtiger Akteur sein. Wenn die Staaten bilateral oder multilateral Regelungen treffen, wie jetzt bei der Griechenlandhilfe oder dem Rettungsschirm, werden die nationalen Gerichte eine gewisse Rolle behalten, auch das Bundesverfassungsgericht.   

Wie wird sich die EU entwickeln?

Die EU zeichnet sich durch eine Gleichzeitigkeit unterschiedlicher politischer Handlungsräume aus, eine neue Art der Gewaltenteilung. Sie erzeugt eine interessante und neuartige Balance. Die Mitgliedstaaten bleiben starke Akteure, sie machen ihre eigene Außenpolitik, einige sitzen im UN-Sicherheitsrat. Aber sie werden zugleich gezwungen, sich immer stärker zu koordinieren und allgemeinen Regeln zu unterwerfen. Wir haben ein Spannungsfeld aus nationaler Souveränität und europäischer Integrität. Diese Spannung halte ich für positiv und fruchtbar.

Woran kann die EU scheitern?

Wenn man zu viel von der EU an Leistungen erwartet, jede Aufgabe nach Brüssel zentralisiert, könnte ein kopflastiges und bürokratisches Europa entstehen. Es machen sich Gefahren bemerkbar, dass die Mitgliedstaaten innerlich überspannt und erschöpft sind. Damit darf man sich nicht abfinden, denn die Union ist letztlich nur so stark wie die Summe ihrer nationalen politischen und wirtschaftlichen Handlungsräume. Europa muss langsam und mit Augenmaß wachsen. Sonst könnte es als politisches Projekt implodieren. Gute Europäer zeichnen sich nicht dadurch aus, dass sie alle Jahre neue Visionen auf den Weg bringen, sondern indem sie die EU auf Dauer stabil halten. Dafür müssen europäische Organe gestärkt werden und die Staaten ihre alltäglichen Hausaufgaben machen, vor allem in wirtschaftlicher und fiskalischer Hinsicht.

In Deutschland wird  heftig um die Einführung des Betreuungsgeldes gestritten. Was steckt hinter dem Streit?

Familienpolitik ist manchmal auch ein ideologisch vermintes Gelände. Das ist bedauerlich. Wir haben das Problem, dass Familien sehr belastet sind in einer Gesellschaft, die auf Mobilität und Wohlstand fixiert ist. Da haben es gerade junge Familien mit mehreren Kindern schwer. Der Ausbau der Kinderbetreuung ist richtig und war überfällig. Man kann Familien aber auch direkt mit Leistungen helfen. Was man wählt, ist eine Frage der politischen Pragmatik und der Generationengerechtigkeit. Für ideologischen Kampf taugt das Thema nicht.

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