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Islam-Konferenz: Status islamischer Verbände soll geklärt werden

Bei der Deutschen Islam-Konferenz am kommenden Mittwoch in Berlin werden Fragen nach dem Verhältnis zwischen Staat und den Muslimen hierzulande im Mittelpunkt stehen.

Berlin - Bislang ist ungeklärt, wer islamischen Religionsunterricht erteilen soll, wie Imame an deutschen Hochschulen ausgebildet werden oder wer die rund 3,5 Millionen Muslime in Deutschland offiziell vertreten darf. Für eine Zusammenarbeit fehle ein muslimischer Ansprechpartner, beklagen Behörden immer wieder. Islamische Verbände bieten sich dagegen als Gesprächspartner an und verlangen eine Gleichstellung mit den Kirchen oder zumindest eine Anerkennung als Religionsgemeinschaften.

Religionsgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Menschen mit demselben Glaubensbekenntnis und dienen der Umsetzung religiöser Aufgaben. Islamischen Verbänden wird eine offizielle Anerkennung als Religionsgemeinschaft meist verwehrt. Als Grund dafür wird neben Zweifeln an der Verfassungstreue meist mangelnde Repräsentanz der islamischen Verbände genannt. Der Islam kennt keine den Kirchen vergleichbare Hierarchie mit religiösen Leitungsgremien, die für alle Gläubigen sprechen können. Außerdem sind nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums in den Organisationen nur 15 Prozent der Muslime in Deutschland zusammengeschlossen.

Frage nach Status islamischer Verbände

Mehrfach sollten Gerichte entscheiden, ob islamische Verbände Religionsgemeinschaften sind. So verlangten die beiden Dachverbände Islamrat und Zentralrat der Muslime einen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen. Das Land NRW lehnte jedoch ab. Islamrat und Zentralrat verträten nur einen Teil der Muslime, und hätten deshalb nicht die nötige religiöse Autorität, argumentierte die Landesregierung. Auch vor Gericht scheiterten die Dachverbände zunächst. Sie seien keine Religionsgemeinschaften, da sie nur juristische Personen - also ihre Mitgliedsvereine -, aber keine natürlichen Personen vertreten, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte im Februar 2005 jedoch, dass auch Dachverbände die Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft erfüllen können. Voraussetzung dafür sei unter anderem, "dass für die Identität einer Religionsgemeinschaft wesentliche Aufgaben auch auf der Dachverbandsebene wahrgenommen werden". Ob dies bei Zentralrat und Islamrat der Fall ist, muss erneut das OVG Münster entscheiden. Ein Urteil steht bislang aus.

Kirchen haben priviligierten Status

Einen privilegierten Status haben die Kirchen in Deutschland. Sie sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Deshalb können sie eigene Kirchensteuern erheben, mit staatlicher Unterstützung soziale Einrichtungen betreiben und werden mit ihren Gotteshäusern in den kommunalen Bauleitplänen berücksichtigt. Die Körperschaftsrechte können laut Grundgesetz auf Antrag an Religionsgemeinschaften verliehen werden, "wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr auf Dauer bieten".

Bislang wurde kein Antrag von muslimischer Seite positiv beschieden. Dessen ungeachtet beansprucht die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin durch einen bereits in der DDR erworbenen Status schon Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein. Dieser Anspruch wird in Berlin allerdings nicht anerkannt.

(tso/AFP)

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