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Islamismus: Keine Einbürgerung mit Milli Görüs

Frühere Funktionäre der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) dürfen erst als Deutsche eingebürgert werden, wenn sie sich glaubhaft von verfassungsfeindlichen Zielen abwenden.

Berlin/Leipzig - Frühere Funktionäre der Islamischen Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) dürfen erst als Deutsche eingebürgert werden, wenn sie sich glaubhaft von verfassungsfeindlichen Zielen abwenden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig entschieden. Ein heute 46 Jahre alter Türke hatte erfolglos auf eine Zusage geklagt. Er ist seit 1992 Mitglied der IGMG und war in den neunziger Jahren sowie von 2000 bis 2004 ein örtlicher Vorsitzender. Die Gemeinschaft wurde 1985 in Köln gegründet und ist mit rund 27 000 Mitgliedern die größte islamische Organisation im Land. Ihr wurde vorgeworfen, eine Vorherrschaft der islamischen Rechtsordnung, der Scharia, anzustreben. In den letzten Jahren verstärkte sich aber eine Reformbewegung, die sich dem Westen zugewandter zeigt. Vor Gericht hatte sich der Ex-Funktionär damit verteidigt, die neue Ausrichtung der Organisation begünstige seinen Wunsch nach Einbürgerung. Das Bundesverwaltungsgericht hielt dem Kläger jedoch vor, er habe sich nicht von den früheren Zielen der IGMG distanziert, auch ob er jetzt zu deren Reformflügel zähle, sei unklar. Das Gericht verlangte ein „glaubhaftes Bekenntnis“.

Am Mittwoch gab es eine bundesweite Razzia bei der IGMG, bei der es aber nicht um Extremismus ging: Polizei und Zoll haben bundesweit 26 Büros wegen Verdachts des Spendenbetruges und des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt durchsucht. IGMG-Vertreter sagten, die Organisation werde „kriminalisiert“.neu

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