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Politik: Israel muss Sperrwall zum Teil abreißen

Gerichtshof: Verlauf macht Palästinensern das Leben unverhältnismäßig schwer

Zehn Tage vor dem Urteil des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag über die Legalität des umstrittenen israelischen Sperrwalles hat Israels oberstes Gericht eine spektakuläre Entscheidung getroffen: Der Verlauf des Sperrwalles westlich und nordwestlich von Jerusalem muss auf einer Länge von 30 Kilometern geändert, Teilstücke müssen auf mehreren Kilometern Länge abgerissen und neu errichtet werden.

Es habe kein vernünftiger Ausgleich zwischen den israelischen Sicherheitsinteressen und den humanitären Rechten der betroffenen palästinensischen Zivilbevölkerung stattgefunden, urteilte das Oberste Gericht in Jerusalem. Es gab damit sechs von acht Petitionen palästinensischer Personen und Organisationen statt. Das Gericht übte heftige Kritik an der Linienführung des umstrittenen Sperrwalls, der eigentlich das noch besetzte palästinensische Westjordanland vom israelischen Kernland trennen und die dort lebenden Israelis vor Terrorattacken von Selbstmordattentätern schützen soll.

Da die nationalkonservative Regierung Ariel Scharons eine Linienführung beschlossen hat, die an etlichen Stellen weit von der bis 1967 gültigen Waffenstillstandslinie abweicht und zum Teil tief in palästinensisches Gebiet reicht, wurden Regierung und Armee beschuldigt, keinen Sicherheitszaun zu erstellen, sondern eine politische Grenze präjudizieren zu wollen. Das oberste Gericht weist diesen Vorwurf ausdrücklich zurück und stellte fest, dass ein „politischer Verlauf“ des Sperrwalls gegen das internationale Recht verstoßen würde. Ende nächster Woche wird der Internationale Gerichtshof zu diesem Punkt Stellung beziehen – und wohl zu einem anderen Ergebnis kommen.

Bei den acht Eingaben ging es um insgesamt 40 Kilometer Sperrwall westlich und nordwestlich von Jerusalem, also in Richtung Tel Aviv. Laut Urteil wären gemäß der geplanten Linienführung nicht weniger als 35 000 palästinensische Dorfbewohner zwischen dem in zahllosen Windungen verlaufenden Hochsicherheitszaun regelrecht eingesperrt worden. Palästinensisches Land wurde mehr als notwendig enteignet, Agrarland konnte von den Bauern nicht mehr bearbeitet werden. Diese Aspekte seien, so das Gericht, von der Armee zu wenig berücksichtigt worden. Damit hat das oberste Gericht erstmals grundsätzlich palästinensischen Klägern gegen die Errichtung des Sperrwalls weitgehend entsprochen.

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