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Politik: Jakobs Mörder klagt Deutschland an

Berlin - Magnus Gäfgen, der Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Grund für die Klage ist die Folterandrohung, der Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war.

Berlin - Magnus Gäfgen, der Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein Beschwerdeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Grund für die Klage ist die Folterandrohung, der Gäfgen nach seiner Festnahme ausgesetzt war. Gäfgens Anwalt Michael O. Heuchemer schreibt in der Straßburger Klage, bei dem Vorgang handele es sich „um die massivste in der Nachkriegsgeschichte Deutschlands bekannt und beweisbar gewordene Verletzung des Menschenrechts und des Folterverbots“. In der Schrift, die dem Tagesspiegel vorliegt, heißt es weiter, die Verurteilung Gäfgens zu lebenslanger Haft basiere im Kern auf dem durch massivste Gewaltanwendungen erpressten Geständnis. Der Frankfurter Vizepolizeipräsident Daschner hatte im September 2002 angeordnet, Gäfgen „zur Rettung des Lebens des entführten Kindes“ nach „vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut“ zu befragen, wie er in einem Vermerk festhielt. Die Veröffentlichung des Vermerks durch den Tagesspiegel hatte damals zu einer großen Debatte geführt, ob in besonderen Fällen Folter und ihre Androhung legitim sein könnte.

Ziel der Beschwerde sei, die Verurteilung Deutschlands zu erreichen, sagte Gäfgens Anwalt dem Tagesspiegel. Die letzte Entscheidung des Straßburger Gerichtshofs in einem solchen Fall hatte 1999 zu einer Verurteilung Frankreichs geführt. Der Betroffene hatte damals wegen seiner Behandlung in Polizeihaft eine Entschädigung von 500000 Francs bekommen. Gäfgen strebt dagegen keine Entschädigung an.

Jürgen Schreiber

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