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Politik: Je länger, je höher

Berliner Abgeordnete sind im Alter gut versorgt

Von Sabine Beikler

Berlin - Die Berliner Abgeordneten müssen absehbar weiter ohne eine Diätenerhöhung auskommen. Zuletzt waren ihre Bezüge zum Jahresanfang 2001 angehoben worden, von 5610 auf 5770 Mark, heute also 2951 Euro. Mitte August empfahl die Diätenkommission des Parlaments, für das nächste Jahr auf eine Anpassung der Entschädigung und der Kostenpauschale, die bei steuerfrei gezahlten 870 Euro liegt, zu verzichten. Angesichts der Haushaltslage Berlins und der sich perspektivisch verschlechternden Einkommenssituation weiter Bevölkerungskreise solle Verzicht geübt werden.

Übergangsgelder erhält ein Abgeordneter, der dem Parlament mindestens ein Jahr angehört hat. Geht ein Abgeordneter in den öffentlichen Dienst zurück, dann wird das Einkommen in vollem Umfang auf das Übergangsgeld angerechnet. In der Regel bekommt derjenige nichts. Bei Selbstständigen oder Kleinverdienern wird maximal ein Viertel des Übergangsgeldes gekürzt.

Grundsätzlich neun Jahre Abgeordneter muss gewesen sein, wer Anspruch auf eine Altersversorgung haben will. Wer so lange im Abgeordnetenhaus saß, bekommt dann vom 63. Lebensjahr an 35 Prozent der Diäten. Doch das ist steigerungsfähig. Schon bei zwölf Jahren Parlamentszugehörigkeit wird die Altersversorgung bereits vom 61. Geburtstag an gezahlt. Und auch die Überweisungsbeträge gehen in die Höhe, je länger einer Abgeordneter war. Nach 15 Jahren im Abgeordnetenhaus werden schon 50 Prozent der Diäten gezahlt, nach 20 Jahren sogar 65 Prozent.

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