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Politik: Jede Stimme zählt anders

Arnim hält Wahlkreiszuschnitt in Hessen für verfassungswidrig

Wiesbaden. Der Verwaltungswissenschaftler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim hält den Zuschnitt der Wahlkreise in Hessen für verfassungswidrig und rechnet mit Anfechtungsklagen nach der Landtagswahl am 2. Februar. Wegen der großen Unterschiede zwischen bevölkerungsarmen und -reichen Wahlkreisen sei in Hessen das Gewicht der Wählerstimme ungleich, die Wahl stehe unter dem „Odium der Verfassungswidrigkeit“, so von Arnim. In der laufenden Legislaturperiode war bereits ein Streit über die Gültigkeit der Landtagswahl von 1999 bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangt, weil die Landes-CDU im Wahlkampf Gelder aus schwarzen Kassen eingesetzt hatte und das Wahlprüfungsgericht daraufhin einen „Wahlfehler“ erkannte. Am Ende musste das Gremium diese Bewertung korrigieren, die Wahl blieb gültig.

Diesmal ist allerdings kein Parteienstreit zu erwarten. Die Staatskanzlei von Ministerpräsident Roland Koch (CDU) wies von Arnims Argumente als „abwegig und irreführend“ zurück. Auch SPD und FDP widersprachen dem Parteienkritiker aus Speyer. Zwar hätten die Erststimmen unterschiedliches Gewicht, wenn etwa im Wahlkreis Frankfurt 1 knapp 60 000, im Wahlkreis Kassel Land 1 rund 110 000 Wahlberechtigte jeweils einen Abgeordneten direkt ins Parlament entsendeten. Diesen Mangel habe man aber bewusst in Kauf genommen, um die regionale Verteilung sicherzustellen und die Grenzen der Wahlkreise möglichst an denen der Verwaltungseinheiten zu orientieren, hieß es. Da über die Sitzverteilung im Landtag jedoch allein die Zweitstimmen entscheiden, seien die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts, auf die sich von Arnim beruft, erfüllt. Jede Wählerstimme habe hier das gleiche Gewicht.

Die Grünen forderten dennoch, nach der Wahl über einen Neuzuschnitt der Wahlkreise zu beraten. Die FDP befürwortet einen Wahlmodus, nach dem – wie jetzt schon in den Kommunen – nicht mehr die Parteien, sondern die Wähler über die Listenmandate entscheiden können, weil sie nicht eine Gesamtliste, sondern Namen gezielt ankreuzen oder von der Liste streichen können („Panaschieren“).

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