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Politik: Jeder fünfte Vater bezieht Elterngeld

Berlin - Gut jeder fünfte Vater der im Jahr 2008 in Deutschland geborenen Kinder hat Elterngeld bezogen. Dabei gab es allerdings große regionale Unterschiede bei der Betreuung der Neugeborenen durch die Männer, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.

Von Michael Schmidt

Berlin - Gut jeder fünfte Vater der im Jahr 2008 in Deutschland geborenen Kinder hat Elterngeld bezogen. Dabei gab es allerdings große regionale Unterschiede bei der Betreuung der Neugeborenen durch die Männer, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Die höchsten Väterbeteiligungen hatten danach mit jeweils rund 27 Prozent Bayern, Berlin und Sachsen, die niedrigste das Saarland mit etwa zwölf Prozent.

„Auffällig“ finden die Wiesbadener Statistiker die flächendeckende Väterbeteiligung in Bayern: In 75 der 96 bayerischen Kreise bezog mindestens jeder vierte Vater Elterngeld. Deutschlandweit erreichten 112 der insgesamt 412 Kreise einen solch hohen Wert. Die Kreise mit der höchsten Väterbeteiligung lagen jedoch nicht in Bayern, der Titel gebührt vielmehr der thüringischen Stadt Jena (43 Prozent) und der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam (39 Prozent). Die Kreise mit der geringsten Inanspruchnahme waren mit jeweils neun Prozent die Stadt Gelsenkirchen und der Landkreis Olpe in Nordrhein-Westfalen sowie der niedersächsische Landkreis Nienburg/Weser mit acht Prozent.

Das Anfang 2007 eingeführte Elterngeld soll nach dem Willen des Gesetzgebers nach der Geburt eines Kindes „den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied“ schaffen, wie es auf der Internetseite des Familienministeriums heißt. Für Mütter und Väter soll es mit dem Elterngeld einfacher sein, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und mehr Zeit für Betreuung zu haben.

Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1800 Euro und mindestens 300 Euro. Der Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro wird auch gezahlt, wenn vor der Geburt des Kindes kein Einkommen erzielt wurde. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch von Vätern, die vor der Geburt des Kindes erwerbstätig waren, lag im ersten Bezugsmonat bundesweit bei 1131 Euro. Er war damit rund ein Drittel höher als der vergleichbare Anspruch von Müttern (844 Euro). Michael Schmidt

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