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Politik: Jeder für sich

Manchmal reicht ein Reizwort für den Anschein einer Sensation. Jürgen W.

Manchmal reicht ein Reizwort für den Anschein einer Sensation. Jürgen W. Möllemann hat sein WahlkampfFlugblatt teilweise mit Hilfe eines Wahlkampf-Sonderkontos finanziert, das offenkundig auf illegale Weise gefüllt wurde. Haben auch andere FDP-Politiker Wahlkampf-Sonderkonten unterhalten? Sie haben. Aber das ist nicht verboten. „Das haben alle Parteien immer schon gemacht“, sagt FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt. Wahlkreis-Bewerber richten häufig Konten ein, auf die ihre lokalen Unterstützer Spenden für den Wahlkampf speziell dieses Kandidaten einzahlen können. Nach dem alten Parteienrecht genügte es, wenn diese Spendeneingänge bis Jahresende dem Schatzmeister angezeigt wurden. Der sorgte dann dafür, dass die Beträge im Rechenschaftsbericht auftauchten. Das neue Parteienrecht erlaubt im Prinzip solche Einzel-Sammelkonten weiterhin. Allerdings muss der Schatzmeisterei „unverzüglich“ die Existenz des Kontos angezeigt werden. Vor allem aber muss das Konto natürlich auf legale Weise gefüllt werden – das und nicht die Existenz eines Sonderkontos an sich ist Kern des Skandals. bib

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