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Politik: Jenseits der Norm (Kommentar)

Die Wismut war in der DDR ein Staat im Staate. Die Menschen in der Region, die seit 1946 Uranerz für die Kernwaffenproduktion der Sowjetunion förderten, waren es bis 1990 gewohnt, bevorzugt behandelt zu werden.

Die Wismut war in der DDR ein Staat im Staate. Die Menschen in der Region, die seit 1946 Uranerz für die Kernwaffenproduktion der Sowjetunion förderten, waren es bis 1990 gewohnt, bevorzugt behandelt zu werden. Ihre Löhne waren überdurchschnittlich, die Versorgungslage besser. Auch jetzt wollten einige Bürger eine Vorzugsbehandlung bei der Sanierung Ost, für die sie bis vor das Bundesverfassungsgericht zogen. Es klingt zunächst hart, dass ihnen das höchste deutsche Gericht einen Dämpfer versetzt hat. Und doch bestätigt die Entscheidung die Grenzen des Reichtums der Bundesrepublik: Die Folgen von mehr als 40-jährigem Raubbau an der Natur lassen sich nicht in wenigen Jahren beseitigen. Als Freibrief, bei der Sanierung nachzulassen, darf das nicht verstanden werden. Auch wenn die Ost-Standards im Strahlenschutz lascher sind als die im Westen, so erlauben sie noch lange nicht, dass gar nichts passiert. Und aufzuarbeiten ist in der Tat vieles: Zu Zehntausenden zogen sich Wismut-Beschäftigte Berufskrankheiten zu, weil Arbeitsschutz vor allem in den ersten Jahren ein Fremdwort war. Die nach dem erzgebirgischen Ort benannte "Schneeberger Krankheit" wurde verdrängt, bei tausenden führte sie zu Lungenkrebs. Als nach der Wende offen geredet werden konnte, ließ das einige hysterisch werden. Die Sonderwirtschaftszone wurde zum "Tal des Todes" stilisiert. Touristen, fast die einzige Hoffnung für einen wirtschaftlichen Aufschwung, wurden so verschreckt. Diesen Trend hat das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht befördert. Sondern einen guten Mittelweg bestätigt.

mei

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