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JUGENDLICHE VOR GERICHT: Höchststrafe nur selten

Die auf zehn Jahre festgesetzte Höchststrafe im Jugendstrafrecht wird nur selten verhängt. 2006 wurden von rund 100 000 jungen Straftätern nur 91 zu Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren verurteilt.

Die auf zehn Jahre festgesetzte Höchststrafe im Jugendstrafrecht wird nur selten verhängt. 2006 wurden von rund 100 000 jungen Straftätern nur 91 zu Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren verurteilt. Dies geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor. Mehr als 16 000-mal wurden Jugendhaftstrafen verhängt, etwa 10 000-mal Bewährung. Lediglich 63 Prozent der jungen Straftäter werden wie Erwachsene behandelt. In Hessen werden sogar nur drei von vier Tätern zwischen 18 und 21 Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Noch seltener wird das Erwachsenenstrafrecht in Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland angewendet. Die Richter klagen unterdessen darüber, zu wenig Zeit für die Prozesse zu haben.„Für ein jugendgerichtliches Verfahren werden 110 Minuten Zeit eingeplant. Das geht vom Lesen der Akte, über die Hauptverhandlung bis zum Verlesen des Urteils“, sagt Ingolf Tiefmann vom hessischen Richterbund. Ein gründliches Verfahren sei in so nicht möglich. Von einer Festnahme bis zur Verurteilung brauche es zudem durchschnittlich sechs Monate. „Besser wären aber zwölf Wochen", sagte Tiefmann.jra

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