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Counterstrike-Spieler

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Jugendschutz: Auflagen für Computerspiele verschärft

Filme und Computerspiele mit besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen werden mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt. Der Bundesrat billigte eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Kinder und Jugendliche sollen besser vor Gewaltdarstellung in Filmen und Computerspielen geschützt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestags. Der Katalog der schwer jugendgefährdenden Medien wird in Bezug auf Gewaltdarstellungen erweitert und die im Jugendschutzgesetz vorhandenen Kriterien für eine Indizierung sollen exakter werden.

Zukünftig sollen Medien indiziert werden, in denen entweder Gewalthandlungen wie Mordszenen "selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird". Außerdem werden die Hinweise für Altersbeschränkungen auf CDs und DVDs vergrößert, damit sie beim Kauf künftig auf den ersten Blick ins Auge fallen.

Ursprünglich hatte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) auch den Einsatz jugendlicher Testkäufer geplant. Damit sollten Händler überführt werden, die Schnaps, Zigaretten oder Gewaltvideos unerlaubt an minderjährige Kunden verkaufen. Nach heftiger Kritik von SPD und Opposition war dieser Vorschlag aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden. Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern bleibt damit weiter den Ländern überlassen. (rope/ddp/dpa)

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