zum Hauptinhalt

Jugendschutz: "Verdeckte Ermittler" müssen mindestens 14 Jahre alt sein

Ihre Idee, Jugendliche als Testkäufer für Zigaretten oder Gewaltvideos einzusetzen, kommt nicht gut an. Dabei will Familienministerin von der Leyen mit allen Mitteln gegen "schwarze Schafe unter den Händlern" vorgehen. Jugendschutzgesetze sollen wieder wirken.

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die geplanten Testkäufe von Jugendlichen zur Kontrolle der Abgabe von Branntwein, Zigaretten und Gewaltvideos verteidigt. "Wir wollen den Jugendschutz ernst nehmen", sagte die CDU-Politikerin. Um gegen "schwarze Schafe unter den Händlern" vorgehen zu können, sei es notwendig, "dass man die Missachtung des Jugendschutzes nachweisen kann".

Dazu plant die Ministerin eine Novelle zum Jugendschutzgesetz, wonach Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren in Begleitung von Amtspersonen in Geschäfte gehen und versuchen sollen, jugendgefährdende Erzeugnisse zu kaufen. Wenn die Käufer dabei nicht nach ihrem Ausweis gefragt werden und die Produkte erhalten, droht den Händlern und Verkäufern laut von der Leyen "künftig eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro".

Gesetzentwurf für Testverkäufer

Voraussetzung für den Einsatz der Jugendlichen sind laut von der Leyen "die Einwilligung der Eltern und des Jugendamtes sowie pädagogische Begleitung". Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden soll, sehe vor, dass Testkäufer mindestens 14 Jahre alt sein sollen, im Regelfall aber zwischen 16 und 18 Jahre alt, ergänzte eine Sprecherin von der Leyens. "Ich will, dass jeder Händler grundsätzlich bei einem jungen Käufer erst nach dem Ausweis fragt und sich vergewissert, dass wirklich ein Erwachsener vor ihm steht, bevor jugendgefährdende Produkte über die Theke geschoben werden", so die Ministerin.

Testkäufe sollen ein Bestandteil der Gesetzesverschärfung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sein. Kontrollbehörden haben den Ministeriumsangaben zufolge schon heute in Einzelfällen die Möglichkeit, Jugendliche als "verdeckte Ermittler" einzusetzen. Mit der Gesetzesänderung werde klargestellt, dass speziell ausgewählte Jugendliche an Testkäufen der Behörden mitwirken können, ohne dass dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Jugendschutzgesetz darstellt. Von der Leyen sagte: "Die schwarzen Schafe unter den Händlern sollen wissen, dass wir es mit dem Jugendschutz ernst meinen."

Zustimmung der Eltern notwendig

Die jugendlichen Testkäufer deckten "mit Zustimmung der Eltern, des Jugendamtes und unter pädagogischen Begleitung das auf, was leider jeden Tag in Deutschland ungestraft passiert: dass Gewaltvideos, Schnaps und Tabak ungeprüft und gegen das Gesetz an Kinder und Jugendliche verkauft werden". Das müsse ein Ende haben. Zuletzt hatten mehrere Fälle sogenannten "Koma-Saufens" von Jugendlichen für Bestürzung gesorgt. Der Deutsche Kinderschutzbund lehnte den Einsatz von Kindern ab. "Wir sind ganz entschieden dagegen", sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth den "Lübecker Nachrichten".

"Wir finden das auch juristisch höchst bedenklich, wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht werden sollen, die andere dann zu einer Straftat anstiften sollen." Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte dem Kölner "Express": "Die Idee grenzt an Kindesmissbrauch." In den USA würden Kinder als verdeckte Ermittler bei Drogengeschäften eingesetzt. "Das hat weder an der Menge des Konsums noch am Problem an sich etwas geändert."

Harte Strafen für Gesetzesüberschreitung

Zunächst einmal müssten die Täter härter bestraft werden, forderte Lauterbach. Ein Ministeriumssprecher hatte am Vortag einen Zeitungsbericht als im Wesentlichen richtig bestätigt, in dem auch von Kindern als Testkäufer die Rede war. (mit ddp/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false