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Gerhard Schröder

© ddp

Jugendstrafrecht: Schröder erneuert Attacke gegen Koch

Altkanzler Gerhard Schröder hat erneut Hessens Ministerpräsidenten Roland Koch und dessen Forderungen nach einem schärferen Jugendstrafrecht angegriffen: "Wir brauchen, um jugendliche Gewaltkriminalität zu bekämpfen, keine neuen Gesetze".

Nach Ansicht von Schröder ist eine bessere Ausstattung von Polizei und Justiz notwendig. "Wir brauchen schnelleren, besseren Vollzug, und wir brauchen vor allen Dingen Perspektiven für die Leute, und die laufen über Bildung und Ausbildung", sagte Schröder. Er erinnerte an den Wahlkampf Kochs von 1999, als "jener Herr da in Hessen die Wahl gewonnen hat, weil er eine Unterschriftenliste initiiert hat, wo man unterschreiben konnte, dass man gegen die doppelte Staatsbürgerschaft sei - ein eindeutig ausländerfeindliches Motiv, das dahinter steckte".

Hamburgs SPD-Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl am 24. Februar, Michael Naumann, sagte mit Blick auf Kochs Forderungen: "Ich persönlich möchte ergänzen, dass ich diese Appelle an Instinkte von Fremdenfeindlichkeit widerlich finde." Er sei jedoch überzeugt, dass derartige Wahlkämpfe bei den Bürgern nicht ankämen.

CSU macht Druck auf SPD

Aber auch die CSU erhöht im Streit um das Jugendstrafrecht den Druck auf die SPD. Je mehr die Sozialdemokraten eine Verschärfung ablehnten, "umso unnachgiebiger werden wir bei diesem Thema dranbleiben", sagte CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer heute bei der Winterklausur in Wildbad Kreuth. Den von Ex-Kanzler Schröder erhobenen Vorwurf der Wahlkampf-Hetze wies Ramsauer "auf das Schärfste" zurück. "Wenn die SPD sich weiter verweigert, macht sie sich selbst in erheblicher Weise mitschuldig, wenn in Deutschland Sicherheitsmängel bestehen bleiben." Die Unionsfraktion werde konkrete Vorschläge vorlegen. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) attackierte seinerseits Schröder: "Ich halte die Äußerungen des Ex-Bundeskanzlers fast für eine Grenzüberschreitung zur Flegelhaftigkeit."

Die CSU will den Streit weiter als Wahlkampfthema nutzen. "Selbstverständlich sind diese Themen in Wahlkämpfen zu behandeln", sagte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein (CSU). "Der Bürger ist dann letztlich der Schiedsrichter, wenn es unterschiedliche Meinungen gibt." Die CSU will unter anderem die Abschiebung ausländischer jugendlicher Straftäter erleichtern - auch aus EU-Ländern. Bisher müssten dafür laut Aufenthaltsrecht "zwingende Gründe" vorliegen, sagte der innenpolitische Sprecher Stephan Mayer. Das bedeute nach europäischer Rechtsprechung eine Verurteilung zu mindestens fünf Jahren Haft. Diese Hürde will die CSU senken. Zudem soll die Höchststrafe im Jugendstrafrecht von zehn auf fünfzehn Jahre angehoben werden.

Die CSU-Landesgruppe verlangte außerdem im Kampf gegen den Terror eine starke Ausweitung der derzeit gestoppten Online-Durchsuchungen. So soll der Verfassungsschutz zur Verhinderung von Anschlägen auch ohne konkreten Verdacht Computer im terroristischen Umfeld verdeckt ausspähen dürfen.

Oettinger fordert "uncoole Strafen"

Im Kampf gegen die Jugendkriminalität hält der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) eine wirksamere Bestrafung für notwendig. Oettinger sprach sich heute in Stuttgart für "uncoole Strafen" aus, die beim Konsumverhalten Jugendlicher ansetzen. Die Wegnahme des Mopeds und des Handys oder ein Fahrverbot könnten "viel wirksamer" sein als etwa Bewährungsstrafen ohne konkrete Einbußen.

Oettinger maß zugleich der frühkindlichen Erziehung, der Schule, dem Elternhaus und der Ausbildung eine große Bedeutung im Kampf gegen die Jugendkriminalität bei. "Bevor wir über die Frage der Reparatur eines 18-Jährigen sprechen, sollten wir bei einem 8-Jährigen Fehlentwicklungen vermeiden", sagte der CDU-Politiker. Mit Blick auf den Jugendstrafvollzug fügte er hinzu, die Justiz dürfe kriminelle Jugendliche "nicht nur verwahren". Eine Strafe hinter Gittern mache nur bei pädagogischer Begleitung Sinn.

In der Diskussion um eine Verschärfung des Strafrechts stellte sich Oettinger hinter die "Wiesbadener Erklärung" des CDU-Bundesvorstands, die unter anderem die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ab einem Alter von 18 Jahren und die Erhöhung der Höchststrafe für Heranwachsende von 10 auf 15 Jahren vorsieht. Baden-Württemberg hatte bereits 2003 eine entsprechende Bundesratsinitiative eingereicht, die damals jedoch ohne Erfolg blieb. (hu/dpa/ddp)

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