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Politik: Jugoslawen ignorieren Landeverbot der EU

BELGRAD/BERLIN (bew/AP).Das von der Europäischen Union verhängte Start- und Landeverbot für die jugoslawische Fluggesellschaft JAT ist am Dienstag mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten.

BELGRAD/BERLIN (bew/AP).Das von der Europäischen Union verhängte Start- und Landeverbot für die jugoslawische Fluggesellschaft JAT ist am Dienstag mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten.Die JAT setzte ihre Flüge in EU-Länder jedoch zunächst fort.Ein Sprecher der Gesellschaft sagte, die Flugverbindungen würden erst abgebrochen, wenn eine offizielle Benachrichtigung über das Verbot eingegangen sei.Das Start- und Landeverbot für Maschinen der JAT bedeutet faktisch einen Abschiebestopp für Flüchtlinge und Asylbewerber aus dem Kosovo.Das Bundesinnenministerium betonte gegenüber dem Tagesspiegel, Ausweisungsverfügungen würden durch die neue Lage aber nicht hinfällig.Die Bundesländer wollen zunächst die weitere Entwicklung abwarten.Jugoslawiens Präsident Slobodan Milosevic hat nach Zeitungsberichten die Wahl eines Parlaments für das Kosovo in Aussicht gestellt.

Nachdem bis Montag in Brüssel keine Einwände der Mitgliedsstaaten eingegangen waren, wurde das Verbot endgültig vereinbart.Das britische Außenministerium teilte aber mit, die Flüge der JAT noch ein Jahr lang zu erlauben.Einem bilateralen Abkommen von 1959 zufolge müßten Flugverbote mindestens ein Jahr im voraus angekündigt werden.Im EU-Beschluß heißt es allerdings: "Alle Betriebsgenehmigungen, die jugoslawischen Fluggesellschaften gegeben wurden, werden hierdurch widerrufen."

Medienberichten zufolge nahm JAT mit ausländischen Fluggesellschaften Verhandlungen über die übernahme der Flugverbindungen in die EU-Mitgliedsstaaten für die Zeit des Verbots auf.Unter den Gesprächspartnern sei die Schweizer Linie Swissair.

Wie die Tageszeitung "Glas Javnosti" am Dienstag berichtete, wies Milosevic seine Regierung an, erste Vorbereitungen für eine Wahl im Kosovo zu treffen.Unter Bezug auf albanische Kreise hieß es, die Wahlen sollten innerhalb der nächsten drei Monate stattfinden.Die Gründung eines Parlaments soll Basis sein für eine übereinkunft zwischen Belgrad und den Kosovo-Albanern.

Eine Ausnahme vom EU-Flugverbot besteht in Deutschland lediglich für Notlandungen sowie für die von Montenegro Airlines betriebene Charterflug-Kette zwischen Leipzig und Tivat, teilte das Bundesverkehrsministerium mit.Bei JAT stehen derzeit 17 wöchentliche Verbindungen nach Deutschland im Flugplan.

Das Start- und Landeverbot bedeutet einen Abschiebestopp, weil nach Rückübernahmeabkommen vom Oktober 1996 Kosovo-Flüchtlinge nur mit der JAT in ihre Heimat zurückgebracht werden dürfen.Wie ein Sprecher des Bundesinnenministers dem Tagesspiegel sagte, bedeute die tatsächliche Unmöglichkeit der Rückführung jedoch keineswegs, daß nun auch die Ausweisungsverfügungen hinfällig würden."Die bleiben gültig.Die Betreffenden bleiben zur Ausreise verpflichtet."

Die Innenminister der Länder wollen die weitere Entwicklung erst einmal abwarten.Abschiebungen über den Landweg sind nicht vorgesehen.Nach Angaben des Düsseldorfer Innenministeriums ist der nächste Abschiebeflug am kommenden Mittwoch inzwischen storniert.Überdies würden in Nordrhein-Westfalen in den nächsten Tagen 60 Abschiebehäftlinge aus der Haft entlassen, da das Flugverbot ein Abschiedehindernis im Sinne des Ausländergesetzes sei.In Bayern spricht man bereits von einer "gewissen Aufenthaltsverfestigung" zugunsten der eigentlich zur Ausreise verpflichteten Kosovo-Albaner.

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