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Bundespräsident Joachim Gauck bei einer Pressekonferenz.

© dpa

Update

Juristen des Bundespräsidenten prüfen Gesetz: Joachim Gauck verzögert Diäten-Erhöhung

Die Diäten der Bundestagsabgeordneten steigen später. Bundespräsident Joachim Gauck hat das Gesetz noch nicht unterschrieben. Koalitionspolitiker gehen trotz einer umfangreichen Rechtsprüfung des Präsidialamts davon aus, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist.

Bundespräsident Joachim Gauck hat das Diäten-Gesetz noch nicht unterzeichnet. Deshalb wird die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge nicht bereits im Juli stattfinden, wie das geplant war, sondern wohl zu einem späteren Zeitpunkt. Das Diäten-Gesetz liegt im Präsidialamt nach Angaben der Sprecherin des Bundespräsidenten seit dem 19. Mai vor. "Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es ist eine komplexe Angelegenheit, die einer sorgfältigen Prüfung bedarf", sagte Ferdos Forudastan dem Tagessspiegel. Auf die Frage, ob es sich um eine Blockade des Gesetzes handele, sagte sie: "Eine Prüfung ist keine Blockade." Es komme immer wieder vor, dass es ein paar Wochen dauere, bis eine Entscheidung über ein Gesetz falle.

Der Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) hatte schon am Morgen bestätigt, dass Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz zur Diätenerhöhung noch nicht unterzeichnet hat. Auf die Frage, was denn nun der Stand der Dinge sei, antwortete Grosse-Brömer beim Kurznachrichtendienst Twitter: "Er prüft wohl, ob unsere Anpassung an den allgemeinen Lohnindex (den wir aber stets neu beschließen) verfassungsgemäß ist." Der sagte dem Tagesspiegel zudem: "Ich habe keinen Zweifel daran, dass das Diäten-Gesetz verfassungskonform ist."

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Das Gesetz zur Diätenerhöhung hat der Bundestag vor mehr als vier Monaten mit den Stimmen von Union und SPD beschlossenen. Das Gesetz kann erst mit Gaucks Unterschrift in Kraft treten.

Diäten sollten von 8252 auf 8667 Euro steigen

Statt wie geplant 8667 Euro gibt es nun also im kommenden Monat für die Bundestagsabgeordneten weiterhin die alten Diäten in Höhe von 8252 Euro. Im Januar 2015 sollen die Diäten erneut steigen, dann auf 9082 Euro. Von 2016 an wären die Diäten dann automatisch an die allgemeine Lohnentwicklung angekoppelt.

Der Bundestag hatte am 21. Februar die umstrittene Anhebung der Diäten mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Gauck hat das Gesetz aber erst am 19. Mai erhalten. Nach Informationen aus Koalitionskreisen soll es länger im Kanzleramt gelegen haben. Warum ist unklar. Im Ältenstenrat am vergangenen Donnerstag spielte das Thema nach Angaben aus Koalitionskreisen jedenfalls keine Rolle, weshalb einige am Samstag überrascht auch waren.

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Die Abgeordneten reagieren überrascht

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, betonte, es sei das gute Recht des Bundespräsidenten, ein Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu prüfen. "Ich bin davon überzeugt, dass Joachim Gauck dies gewissenhaft tun wird." Ein Sprecher der Linksfraktion sagte, am konsequentesten wäre es, das Gesetz zurückzunehmen. Die Linke hatte im Bundestag gegen die Diätenerhöhung gestimmt.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, sagte dem Tagesspiegel: „Wir warten die Prüfung in aller Ruhe ab. Die große Koalition hat auch dieses Gesetz in Höchstgeschwindigkeit durch das Parlament gezogen. Da ist es gut, wenn der Bundespräsident Sorgfalt an den Tag legt.“

Beim Kurznachrichtendienst Twitter diskutierten Mitglieder des Ältestenrats im Bundestag heftig über die Frage. So gerieten Michael Grosse-Brömer und die Linken-Abgeordnete Petra Sitte aneinander. Sitte schrieb auf Twitter, sie hoffe, dass die Zehn-Prozent-Erhöhung von Gaucks Juristen auch noch mal geprüft werden sollte, während Grosse-Brömer die Diätenerhöhung als "Anpassung an die bestehende Rechtslage" verteidigte. In einem weiteren Tweet schrieb er, die Diäten seien an der Vergütung von Bundesrichter oder Landräten angelehnt. Das "ist jetzt schon Gesetzeslage. Wir passen an."

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