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Justiz: Freisprüche bleiben gültig – trotz DNA-Test

Die Pläne, bereits einmal rechtskräftig von einem Mordvorwurf Freigesprochene aufgrund später aufgetauchter DNA-Beweise erneut vor Gericht zu stellen, sind vom Tisch.

Berlin - Die Pläne, bereits einmal rechtskräftig von einem Mordvorwurf Freigesprochene aufgrund später aufgetauchter DNA-Beweise erneut vor Gericht zu stellen, sind vom Tisch. SPD-Rechtspolitiker sagten am Freitag, sie trügen das Vorhaben nicht mit. Der Rechtsexperte der Unionsfraktion Jürgen Gehb sagte dagegen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“: „Für das Rechtsempfinden der Bürger ist es eine schallende Ohrfeige, wenn ein überführter Mörder in Freiheit bleiben darf.“

Anlass für die Initiative war das Geschehen um einen Überfall auf eine Videothek 1993. Der Täter erstickte eine Angestellte mit Klebeband. Das Gericht sprach ihn aus Mangel an Beweisen frei, später am Klebeband gefundene DNA- Spuren wiesen jedoch auf seine Täterschaft hin. Der Bundesrat unternahm daraufhin einen Vorstoß, die Regeln für das strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren zu ändern. Auch der Bundestag befasste sich mit dem Projekt.

Abstand nehmen ließ die SPD-Politiker nach eigener Auskunft die Expertenanhörung zu dem Thema. Straf- und Verfassungsrechtler hatte im März ausdrücklich darauf hingewiesen, der Entwurf verletze das im Grundgesetz enthaltene Verbot der Doppelbestrafung. Danach darf niemand zweimal wegen desselben Anklagevorwurfs vor Gericht gestellt werden. Die Experten argumentierten, andernfalls wäre ein Freispruch nichts mehr wert; die Freigesprochenen müssten ein Leben lang damit rechnen, wieder vor Gericht gestellt zu werden, selbst wenn sie unschuldig seien. (neu)

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