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Justiz: Harms übernimmt Bundesanwaltschaft

Nach zwölf Jahren im Amt ist Generalbundesanwalt Kay Nehm heute verabschiedet worden. Gleichzeitig wurde seine Nachfolgerin Monika Harms in ihr Amt eingeführt. Die 59-Jährige ist die erste Frau auf dem Chefankläger-Posten.

Karlsruhe - Bei ihrer Amtseinführung am Dienstag in Karlsruhe richtete Monika Harms (59) klare Worte an die Politik und forderte mehr Spezialisten in der Justiz. Am Donnerstag tritt die bisherige Richterin am Bundesgerichtshof die Nachfolge von Generalbundesanwalt Kay Nehm an, der nach zwölf Jahren in den Ruhestand verabschiedet wurde. Bei dem Festakt würdigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor allem Nehms Einsatz gegen Rechtsextreme. Der «tatkräftige Ermittler» habe sich dabei stets an das Gesetz gehalten und sich «niemals von Kritik aus der Politik beeindrucken lassen».

Das Amt des obersten Ermittlers gehöre zu den «schwierigsten und wichtigsten innerhalb der deutschen Justiz», sagte die Ministerin. Harms bringe «alle Voraussetzungen mit, um eine erfolgreiche Generalbundesanwältin zu werden». Sie sei «fachlich hochkompetent» und «durchsetzungsfähig». Die Expertin für Steuerstrafrecht hatte zuletzt den 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig geleitet.

In ihrer Antrittsrede forderte Harms eine gezielte Personalpolitik in der Justiz und Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten, etwa für Wirtschaftstrafrecht. Wenn Personalpolitik nur «bestehende Löcher» stopfe, dann leiste dies Vorschub für problematische Auswüchse wie Absprachen über Strafurteile im Sinne von «Deals» warnte sie.

Angesichts einer dünnen Personaldecke in der Justiz warb Harms zugleich um Verständnis für lange Verfahrenszeiten. An das Bundesverfassungsgericht appellierte sie, die «Effektivität» der Strafjustiz nicht aufs Spiel zu setzen, indem etwa Verfahren wegen allzu langer Dauer aufgehoben würden. Vor allem bei Kapitaldelikten sei sei dies für die Bevölkerung «häufig nicht mehr nachvollziehbar».

Zypries würdigte Nehms «couragierte Haltung» im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und gegen Rechtsextreme. Nehm habe schon im Jahr 2000 den Bundesgerichtshof auf seiner Seite gehabt, als er beim versuchten Mord an zwei Vietnamesen in Eggesin in Mecklenburg-Vorpommern einschritt. «Spätestens seitdem ist klar: Auch fremdenfeindliche Taten können eine Gefahr für die innere Sicherheit unseres Landes sein, und sie verlangen ein entschlossenes Vorgehen von Justiz und Polizei», sagte die Bundesjustizministerin.

Schützenhilfe gab Zypries dem scheidenden Chefankläger auch im Fall des brutalen Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopier in Potsdam. Nehm habe «seine Arbeit getan», gemäß Gesetz ermittelt, den Fall aufgeklärt und ihn dann an die örtliche Staatsanwaltschaft zurückgegeben.

Nehm hatte den Fall am vergangenen Freitag abgegeben, weil der Verdacht auf Mordversuch nicht haltbar war. Die Bundesanwaltschaft geht aber weiterhin von einer fremdenfeindlichen Tat aus. Zwei Männer sollen den Deutsch-Äthiopier am Ostersonntag schwer verletzt haben. Für die Übernahme der Ermittlungen hatte Nehm starke Kritik geerntet. (tso/dpa)

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