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Justiz: Neuer Strauß-Prozess beginnt wie geplant

Der neue Prozess gegen Max Strauß vor dem Landgericht Augsburg kann stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher. Zwischenzeitlich war unklar, wie weit die Anklage Bestand habe, da Unterlagen aus der Schweiz nicht verwendet werden dürften.

Augsburg - Nachdem die Schweiz die Verwendung von Bankunterlagen des Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber untersagt hatte, war es fraglich geworden, ob der Prozess gegen den Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU) tatsächlich wie geplant am Montag nächster Woche beginnen kann. "Ich kann Ihnen versichern, der Strauß-Prozess platzt nicht", sagte Landgerichtssprecher Karl-Heinz Haeusler. Der Prozess sei durch die neuerlichen Diskussionen und das Schweizer Schreiben nicht in Gefahr, das habe auch der Vorsitzende Richter des Verfahrens bestätigt.

Der Leiter der Sektion Rechtshilfe im Berner Bundesamt für Justiz, Pascal Gossin, hatte bestätigt, dass die Schweiz das Berliner Bundesjustizministerium gebeten habe, die im Zuge der Rechtshilfe an Deutschland gelieferten Bankunterlagen des Rüstungslobbyisten Schreiber nicht zu verwenden. Die Schweiz dürfe bei Steuerdelikten keine Rechtshilfe leisten, sagte Gossin und betonte: "Deutschland hat uns am Anfang, als Rechtshilfe beantragt wurde, nicht den ganzen Tatbestand geliefert." Somit sei die Rechtsgrundlage entfallen. Dem Leiter der Rechtshilfe zufolge hatte die Schweiz die Rechtshilfe bewilligt, weil sie auch von einem Betrugsdelikt ausgegangen sei. Tatsächlich aber handle es sich "um ein einfaches Steuerdelikt".

Staatsanwaltschaft will Schreiben überprüfen

Der Chef der Augsburger Staatsanwaltschaft, Reinhard Nemetz, sagte, ihm liege das Schreiben aus der Schweiz noch nicht vor. Sobald der Brief da sei, werde der Inhalt gewissenhaft geprüft. In dem Prozess muss sich der 47-jährige Strauß erneut wegen Steuerhinterziehung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 2,6 Millionen Euro an Provisionen erhalten, aber nicht versteuert zu haben. Er soll das Geld vom Waffenlobbyisten Schreiber für die Lieferung von Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien und Airbusmaschinen nach Kanada und Thailand bekommen haben.

Im Juli 2004 war Strauß wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Diesen Schuldspruch hob im Oktober 2005 der Bundesgerichtshof (BGH) wieder auf. Die BGH-Richter befanden, das von der Augsburger Justiz unterstellte Treuhandverhältnis zwischen Schreiber und Strauß sei "nicht hinreichend belegt". Somit sei auch nicht bewiesen, dass Strauß die Millionen auf dem Treuhand-Konto "Maxwell" hätte versteuern müssen. (tso/ddp)

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