zum Hauptinhalt

Justiz: Russland streitet um Todesstrafe

Terroranschläge und Sexualdelikte: Russland diskutiert über die Wiedereinführung der Todesstrafe. Das Verfassungsgericht muss bis Januar urteilen.

Berlin - Russland diskutiert wieder über die Todesstrafe. Hintergrund sind Terroranschläge sowie zahlreiche aktuelle Fälle von Sexualverbrechen an Kindern. Rechte Politiker wie der Vorsitzende der Liberal-Demokratischen Partei Wladimir Schirinowski fordern deshalb, die Sanktion wieder einzuführen. Die Todesstrafe steht in Russland zwar noch im Gesetz, wird aber seit 1995 nicht mehr angewandt. Nach der russischen Verfassung dürfen Todesurteile nur von Geschworenengerichten gefällt werden, die in den vergangenen Jahren überall in Russland wieder errichtet wurden. Ab 2010 hat auch die Tschetschenische Republik als letztes Gebiet ein Geschworenengericht.

Allerdings hat Russland 1996 die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben, die die Todesstrafe verbietet. Das russische Parlament, die Duma, wollte die Konvention aber nicht ratifizieren; daraufhin ließ der damalige Präsident Boris Jelzin die Vollstreckung verhängter Urteile stoppen. Das Moratorium gilt nur so lange, wie es in Russland noch nicht flächendeckend Geschworenengerichte gibt.

Bis Januar muss nun das Verfassungsgericht entscheiden, ob die Todesstrafe verfassungsgemäß ist. Das Urteil wird den Richtern schwer fallen, meint der Abgeordnete der bürgerlichen Linkspartei Gerechtes Russland und stellvertretende Vorsitzende des Duma-Sicherheitsausschusses, Gennadij Gudkow. Die Duma wird die Europäische Menschenrechtskonvention jedenfalls wohl nicht ratifizieren: Angesichts der Wirtschaftskrise und möglicher sozialer Unruhen hat sie Angst vor dem Volk. Denn nach Experteneinschätzungen befürwortet eine Mehrheit der Russen die Todesstrafe.

Der Staat darf sich diesem Willen aber nicht beugen, meint der Moskauer Menschenrechtler Lew Ponomarew. Russland habe Europa demonstrieren wollen, dass es sich in Richtung Demokratie bewege – obwohl dies nicht der Wirklichkeit entspreche, so Ponomarew. Wenn die Todesstrafe wieder komme, werde Russland aus dem Europarat ausgeschlossen. Der Kreml will aber die Beziehungen zum Westen nicht verschlechtern.

Der Duma-Politiker Gudkow stimmt dem Menschenrechtler zu: „Ich bin zu 99 Prozent sicher, dass die Todesstrafe in Russland nicht eingeführt wird”, sagt er. Er sei selbst ein Anhänger der Todesstrafe, lehnt aber ihre Anwendung im Interesse internationaler Beziehungen ab. Lew Ponomarew meint auch, dass Verfassungsgericht und Präsident am Ende gegen die Todesstrafe entscheiden. Der Grund dafür liege nicht im Humanismus, sondern im politischen Kalkül: „Putin und Medwedew wollen sich als aufgeklärte Herrscher präsentieren, die aber ein wildes Volk zu regieren haben”, meint der Menschenrechtler.

Victor Trofimov

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false