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Die bundesweit bekannt gewordene Berliner Kassiererin "Emmely" stand am 10.06.2010 vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mittlerweile ist sie gestorben.

© dpa

Justiz und Politik: Emmelys Rächer

Einem Arbeitsrichter wird die Karriere erschwert - offenbar, weil er einst die Kündigung der Kassiererin Emmely bestätigt hat. Das geht gar nicht. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Ein Richter des Berliner Landesarbeitsgerichts soll zum Honorarprofessor an der Freien Universität ernannt werden. Die rechtswissenschaftliche Fakultät möchte es. Es gibt Schwierigkeiten. Im Akademischen Senat der FU, der darüber entscheiden muss, regt sich Widerstand. Wie es aussieht, bekommt der Richter nicht die nötige Mehrheit.

Die Ablehnung hat – offenbar – politische Gründe. Der Richter hatte in erster Instanz die umstrittene Kündigung einer langjährigen Supermarktkassiererin bestätigt, die einen geringwertigen Pfandbon unterschlagen hatte. Das Urteil hielt auch in der Berufung. Es fiel in die Zeit der Finanzkrise, der Debatten um Managergehälter und galt als Skandal. Der frühere SPD-Politiker Wolfgang Thierse nannte es ein „barbarisches Urteil von asozialer Qualität". Es wurde später vom Bundesarbeitsgericht unter öffentlichem Beifall aufgehoben. Die Kassiererin durfte weiterarbeiten. Das Gute hatte gesiegt.

Der Richter sollte zum Honorarprofessor an der Freien Universität ernannt werden

Die Widerständler im Akademischen Senat meinen, sie müssten die Karriere des Richters erschweren. Er steht politisch auf der falschen Seite. Er hätte damals anders urteilen können. Also macht man ihm Probleme. Mitglieder in Universitätsgremien, die über solche Professuren befinden, dürfen so denken. Sie schaffen Symbole und machen Politik. Die Ehrenmitgliedschaft für Edward Snowden durchsetzen, den „Emmely“-Richter verhindern – das gilt dort als Erfolg.

Wäre der Richter der Barbar, zu dem ihn Thierse gemacht hat, wäre es die Pflicht eines jeden, seine Lehrtätigkeit an der FU sofort zu stoppen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Der Arbeitsrichter gilt als guter Rechtslehrer. Mit dem Titel soll er an die Fakultät gebunden werden. Es geht um die Studierenden.

Dieser Dozent ist auch ein guter Richter. Der Kündigungsfall wurde in der Berliner Justiz akribisch aufgearbeitet. Die Kassiererin log, bestritt, was nachgewiesen war und meinte, wegen so einer Bagatelle dürfe sie ohnehin nicht gefeuert werden. Dieses Verhalten lasteten ihr die Berliner Richter an. Die Richter am Bundesarbeitsgericht gingen darüber hinweg. Allerdings stellten auch sie fest, dass Kleinstdelikte gegen Arbeitgeber eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Das ist die Rechtslage. Bis heute.

Auch Moral kann totalitär sein

Alles Barbaren? Richter betrachten den Einzelfall und entscheiden. Sie können sich nicht drücken. Es ist die Stärke der Justiz, Richter durch Bindung an Recht und Gesetz politischen Einflüssen entzogen zu haben. Ihnen ihre Urteile allein aus politischen Gründen vorzuwerfen und sie dafür abzustrafen, hieße, diese Verbindung wiederherzustellen. Ein Rückschritt, der Justiz unfrei macht. Wie in der DDR, wie in der Nazizeit. Auch Moral kann totalitär sein. Von Emmelys Rächern im Akademischen Senat darf erwartet werden, dass sie sich mit solchen Zusammenhängen beschäftigen.

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