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Späte Gerechtigkeit. Erst der Bundesgerichtshof erklärte den Facebook-Richter für befangen.

© Uli Deck/dpa

Justiz vor Gericht: Generalbundesanwalt verteidigt Facebook-Richter

Eine Stellungnahme der obersten Ankläger hielt den Internet-Auftritt mit dem T-Shirt „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ für Privatsache.  

Im Streit um einen Strafrichter des Rostocker Landgerichts, der sich bei Facebook mit dem T-Shirt „Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause: JVA“ präsentierte, hat der Generalbundesanwalt das Verhalten des Mannes gerechtfertigt: Die Selbstdarstellung des später vom Bundesgerichtshof (BGH) für befangen erklärten Richters sei „dem privaten Bereich zuzurechnen“, schrieben die Bundesanwälte in einer Stellungnahme an den BGH, die dem Tagesspiegel vorliegt (Montagsausgabe). Mit dem Internet-Auftritt werde nicht der Eindruck erweckt, der Vorsitzende habe sich „im vorliegenden Verfahren bereits vor dem Ende der Beweisaufnahme in der Schuld- und Straffrage zum Nachteil des Angeklagten festgelegt“, heißt es in dem Papier vom November 2015 weiter. Die Facebook-Seite weise "keinen konkreten inhaltlichen oder sonstigen Bezug zum vorliegenden Verfahren" auf. Der BGH stellte jedoch mit einem Ende Februar veröffentlichten Beschluss fest, es sei die Besorgnis begründet, dass der Richter „Spaß an der Verhängung hoher Strafen“ habe und hob ein Urteil des Rostocker Gerichts auf.

Gegen den Richter gibt es nach Tagesspiegel-Informationen bereits in mindestens einem weiteren Verfahren einen neuen Befangenheitsantrag. Gestellt hat ihn ein Berliner Strafverteidiger. Sollte er abgelehnt werden, wird sich der BGH voraussichtlich erneut mit dem Vorgang beschäftigen müssen. Ob der Rostocker Richter weiter im Amt bleiben kann, ist unklar. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte auf Anfrage mit, dass sich "das Präsidium des Landgerichts als Organ der richterlichen Selbstverwaltung Mitte März mit der Angelegenheit befassen wird".    

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