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Politik: Justizberater der israelischen Regierung stimmt der geplanten Veröffentlichung in Deutschland zu

Die Aufzeichnungen, die der "Organisator des Todes", Adolf Eichmann, während seines Prozesses in Israel bis zu seiner Hinrichtung gemacht hat, sollen in einem deutschen wissenschaftlichen Institut oder Verlag veröffentlicht werden. Diese Ansicht vertritt der Justizberater der israelischen Regierung, Elyakim Rubinstein, der nach Beratungen mit Experten grundsätzlich der Veröffentlichung der rund 1300 handgeschriebenen Seiten zugestimmt hatte.

Die Aufzeichnungen, die der "Organisator des Todes", Adolf Eichmann, während seines Prozesses in Israel bis zu seiner Hinrichtung gemacht hat, sollen in einem deutschen wissenschaftlichen Institut oder Verlag veröffentlicht werden. Diese Ansicht vertritt der Justizberater der israelischen Regierung, Elyakim Rubinstein, der nach Beratungen mit Experten grundsätzlich der Veröffentlichung der rund 1300 handgeschriebenen Seiten zugestimmt hatte.

Eichmann, der während der Nazi-Herrschaft die Verantwortung für die Deportation der deutschen und österreichischen Juden und danach für die Organisation der gesamten so genannten "Endlösung" trug, wurde vom israelischen Geheimdienst Mossad 1960 in Buenos Aires aufgespürt, nach Israel entführt, vor Gericht gestellt und am 31. Mai 1962 durch Erhängen exekutiert. Seine Aufzeichnungen wurden vom damaligen Ministerpräsidenten David Ben Gurion auf Rat des Chefanklägers Gideon Hausner für 15 Jahre unter Verschluss archiviert. Mehrfach forderte Eichmanns Sohn Dieter als Alleinerbe die Herausgabe der Aufzeichnungen. Amos Hausner, Jurist wie sein inzwischen verstorbener Vater, widersetzt sich sowohl der Herausgabe an die Erben als auch der Veröffentlichung.

Im Gegensatz zu ihm befürworten die führenden israelischen Shoah-Experten, mit Professor Yehuda Bauer von der Holocaust-Gedenkstätte Yad Yashem an der Spitze, die Veröffentlichung. Rubinstein übernahm diese Ansicht in seinen Beratungen mit Bauer, dem israelischen Staatsarchivar und drei führenden Juristen im Staatsdienst, verbunden mit der Auflage, dass der Text so schnell wie möglich, nur vollständig und versehen mit "Kommentaren und angebrachtem Begleitmaterial" veröffentlicht werden darf. Deutsche Experten, so nicht zuletzt Bauers Wunsch, sollen die schwer lesbare Schrift Eichmanns überprüfen und die Veröffentlichung vorbereiten. Rubinstein entschied ferner, dass die Aufzeichnungen auch der Familie Eichmanns zur Einsichtnahme übergeben werden.

Eichmanns handschriftliche Aufzeichnungen erstrecken sich auf fast 1300 Seiten. Gideon Hausner, der Chefankläger im Eichmann-Prozess, veröffentlichte 1980 eine revidierte Neuauflage seines Buches "Prozess in Jerusalem" - allerdings auf Hebräisch, im Gegensatz zur Erstauflage, die 1965 auch auf englisch erschienen war. Die überarbeitete Version enthält ein Zusatzkapitel, das Eichmanns Aufzeichnungen gewidmet ist. Gemäß Hausner versuchte Eichmann einen Balanceakt: Einerseits wollte er sich so weit wie möglich vom Nationalsozialismus distanzieren, um ein Todesurteil zu verhindern. Andererseits erklärte er den Teil seines Wirkens, den er bereits eingestanden hatte.

Die Aufzeichnungen von Eichmann sind in drei Teile geteilt. Der erste Teil gilt allein der eigenen Verteidigung und Rechtfertigung. Im zweiten geht er auf die Frage ein, wer für den Holocaust verantwortlich ist. Im dritten Teil versuchte sich Eichmann - so Hausner - "in pseudophilosophischen Zweifeln unter ständiger Verneinung eigener Schuld".

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