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«Rechte Gewalt kann jeden treffen» steht auf einem Aufsteller geschrieben.

© picture alliance / dpa

Update

Justizgipfel mit Heiko Maas: Länder fordern schärferes Strafrecht gegen Rechtsextremisten

Immer mehr Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und immer mehr rechte Gewalttaten werden registriert. Die Justizminister der Länder verlangen ein schärferes Strafrecht - schon bei Hasspropaganda.

Von Frank Jansen

Die Justizminister von Bund und Ländern sind alarmiert. Rechtsextremisten sowie „normale“ Wutbürger haben im vergangenen Jahr ihrem Hass auf Flüchtlinge freien Lauf gelassen. Bei Demonstrationen auf der Straße, bei Angriffen auf Unterkünfte für Asylbewerber, bei der Hetze im Internet, vor allem in den sozialen Netzwerken. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will nun am 17. März mit seinen Länderkollegen bei einem „Justizgipfel“ über effektivere Gegenwehr sprechen. Die Erwartungen in den Ländern sind unterschiedlich, wie sich in den Antworten auf Fragen des Tagesspiegels zeigt. Und einige Minister legen schon los.

Was ist konkret geplant?

Vier norddeutsche Länder – Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein – haben bereits einen Gesetzentwurf verfasst, der eine Lücke im Strafrecht schließen soll. Bislang kann ein in Deutschland lebender Neonazi straffrei Hasspropaganda ins Internet stellen, wenn er das im Ausland tut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2014 in einem typischen Fall so entschieden. Ein Rechtsextremist war nach Tschechien gereist, um dort auf dem Videoportal YouTube eine mit Hakenkreuzen garnierte Plattform namens „Arische Musikfraktion“ zu installieren. Das Machwerk fand in der deutschen Szene, für die es auch gedacht war, Anklang. Der Urheber konnte jedoch nicht bestraft werden, obwohl das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen laut Paragraf 86 a des Strafgesetzbuches geahndet wird – mit Geldstrafe oder maximal drei Jahren Haft.

Der BGH besteht jedoch auf einem inländischen Tatort, um deutsches Recht anwenden zu können. Die Karlsruher Richter wandten sich damit gegen die früher übliche Rechtsprechung. Da reichte es, dass rechtsextreme Hetze im Internet, die im Ausland eingespeist wurde, Deutschland erreicht und hier ihre Wirkung entfaltet. Die Karlsruher Richter meinen inzwischen, die Reichweite, innerhalb derer eine Tat wahrgenommen werden kann, lasse sich nicht mit einer in Deutschland begangenen Tat gleichsetzen. Das machen sich manche deutschen Neonazis zunutze. Sie verlegen den Tatort der Internethetze ins Ausland.

Die vier norddeutschen Länder wollen nun im Strafgesetzbuch den Paragrafen 5, da geht es um „Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug“, erweitern. Demnach sollen die Verbreitung verfassungswidriger Propaganda (Paragraf 86) wie auch die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Paragraf 86a) eigens genannt werden. Und ein Verstoß, egal wo, soll für den Täter strafbar sein, wenn er „seine Lebensgrundlage im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes hat“, also in der Bundesrepublik.

Der Entwurf hat Chancen. Die „Strafbarkeitslücke“ müsse geschlossen werden, betont Brandenburgs Justizminister Helmuth Markov (Linke). In Nordrhein-Westfalen sagt Amtskollege Thomas Kutschaty (SPD), seine Regierung prüfe den Beitritt zur Gesetzesinitiative.

Was fordern die Minister noch?

Die Hetze im Internet ist auch für Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) ein großes Thema. Sie verlangt von Heiko Maas, „endlich eine digitale Agenda für das Straf- und Strafprozessrecht anzugehen“. Kühne-Hörmann stört vor allem, dass Neonazis, aber auch andere Extremisten mit Verschlüsselungsprogrammen die Strafverfolger foppen. Um „Waffengleichheit“ herzustellen, will sie die Online-Kommunikation anzapfen. Und sie hofft auf eine „verbesserte Zusammenarbeit der Behörden“ mit privaten Internetdienstleistern. Wie auch auf eine intensivere Kommunikation der Justizbehörden untereinander.

Die härtesten Vorschläge kommen aus Bayern. Justizminister Winfried Bausback (CSU) will die elektronische Fußfessel für extremistische Gefährder, die zu schon zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt waren, wenn nun die Gefahr schwerer Straftaten besteht. Außerdem solle die „Sympathiewerbung“ für kriminelle und terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe gestellt werden. Seit 2002 ist nur das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für (nicht verbotene) kriminelle und terroristische Vereinigungen strafbar. Für Bausback ein Unding: „Propaganda, die darauf abzielt, sich mit den Zielen derartiger Vereinigungen zu identifizieren und zu solidarisieren, bereitet doch erst den Nährboden für terroristische Gewalt.“ Bausbacks Äußerungen zeigen jedoch auch, ähnlich wie die Vorschläge von Hessens Justizministerin Kühne-Hörmann, dass es den Ressortchefs aus CDU und CSU beim Justizgipfel über das Thema Rechtsextremismus hinaus um eine härtere Gangart im Umgang mit Extremisten und Terroristen geht.

Die von Heiko Maas in der Einladung zum Justizgipfel gestellte Frage, ob die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften helfen könnte, bei rechten Delikten die Strafverfolgung effizienter zu machen, stößt bei den meisten Länderkollegen auf wenig Begeisterung. Das sei in Bayern nicht nötig, sagt Winfried Bausback. Weitere Minister reagieren ähnlich. Immerhin hat in Düsseldorf Thomas Kutschaty nun „die Praktiker meines Geschäftsbereichs nochmals aktuell um ihre Einschätzung gebeten“. Ein weiterer Punkt: Thüringens Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Aufklärungsquote bei rechten Delikten. Die Quote liegt allerdings insgesamt bei politisch motivierter Kriminalität unter dem Durchschnitt. 2014 wurden 42,6 Prozent der Delikte aufgeklärt. Das sind zwölf Prozent weniger als bei allen Straftaten bundesweit.

Was ist bereits geschehen?

Im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag, die Strafandrohung für rassistisch motivierte Delikte zu verschärfen. Im Strafgesetzbuch wurde in den Paragrafen 46 der Passus eingefügt, „besonders auch rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele eines Täters seien von einem Gericht bei der Strafzumessung zu würdigen. Die Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt loben die Änderung als Fortschritt. Heiko Maas hat zudem im September mit Facebook eine gemeinsame „Task-Force“ gegen rassistische Hasskommentare vereinbart. Viel erreicht wurde da bislang offenbar nicht.

Werden auch die Todesopfer rechter Gewalt beim Gipfel eine Rolle spielen?

Es ist fraglich, dass darüber beim Justizgipfel gesprochen wird. Obwohl Brandenburgs Minister Markov und seine Kollegin in Sachsen-Anhalt, Angela Kolb-Janssen (SPD), indirekt dafür werben. Beide Länder hatten nach dem NSU-Schock aufwendig ihre Zahlen der Todesopfer rechter Gewalt überprüft und Defizite festgestellt. Sachsen-Anhalt meldete drei Fälle nach, Brandenburg sogar neun. Doch kein Minister der anderen 14 Länder will sich derzeit auf eine Untersuchung im eigenen Haus festlegen. Trotz der enormen Diskrepanz zwischen der bundesweiten offiziellen Zahl der Todesopfer rechter Gewalt seit der Wiedervereinigung: Die Polizei geht von 75 aus, Medien und Opferberatungsstellen listen mindestens doppelt so viele Toten auf.

Was ist vom Justizgipfel zu erwarten?

Er wird wohl nicht nur harmonisch verlaufen. Maas ist beispielsweise gegen die Strafbarkeit reiner Sympathiewerbung für nicht verbotene kriminelle und terroristische Vereinigungen, wie sie Bayern fordert. Und CSU-Minister Bausback sowie seine CDU-Kollegen haben im Januar Maas unter Druck gesetzt, weil sie auch über linke und islamistische Umtriebe sprechen wollen, nicht nur über rechte. Das sei „unbedingt“ nötig, betont Berlins Justizsenator Thomas Heilmann. Den Ministern aus der Union gefiel auch der Termin nicht, den Maas ursprünglich vorgeschlagen hatte. Der 10. März, drei Tage vor den Landtagswahlen in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, erregte den Verdacht, Sozialdemokrat Maas wolle seine Partei schnell noch als Vorreiter im Kampf gegen den Rechtsextremismus präsentieren.

Maas gab nach, verschob den Justizgipfel um eine Woche und erweiterte die Themenpalette. Aber er reduzierte auch den Zeitplan. Waren zunächst drei Stunden vorgesehen, sind es nun nur noch zweieinhalb.

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