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Politik: Justizministerin Däubler-Gmelin sieht sich durch ein Gutachten bestätigt - die Justiz arbeitet schnell genug und hat auch genug Leute

Entgegen der landläufigen Meinung in der Bevölkerung dauern die Strafverfahren in Deutschland nach Ansicht von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) nicht zu lange. Die Ministerin lehnte es bei der Vorlage eines Gutachtens zur Verfahrensdauer am Donnerstag ab, gesetzgeberische Initiativen einzuleiten, um etwa Verteidigerrechte zur Verfahrensbeschleunigung einzuschränken.

Entgegen der landläufigen Meinung in der Bevölkerung dauern die Strafverfahren in Deutschland nach Ansicht von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) nicht zu lange. Die Ministerin lehnte es bei der Vorlage eines Gutachtens zur Verfahrensdauer am Donnerstag ab, gesetzgeberische Initiativen einzuleiten, um etwa Verteidigerrechte zur Verfahrensbeschleunigung einzuschränken. "Für aufgeregtes Beklagen gibt es keine Grundlage."

Der Berliner Justizsenator Ehrhard Körting (SPD) fühlt sich durch die Studie bestätigt, wie er dem Tagesspiegel erklärte. Der pauschale Ruf nach mehr Personal in der Justiz sei nicht gerechtfertigt, sagte Körting. Vielmehr gehe es nur darum, "Brennpunkte" bei den Gerichten besser auszustatten. Nach der Studie dauert ein Strafverfahren, das vor die Landgerichte gehört, in Großstädten durchschnittlich 18 Monate, bis das Gericht ein erstes Urteil gesprochen hat. Für die gesamte Verfahrensdauer ist das Ergebnis in ländlichen Gebieten sogar noch besser. Hier wird durchschnittlich in 15 Monaten ein Urteil gesprochen. Der eigentliche Prozess ist dabei viel kürzer. Die Studie der beiden Strafrechtsprofessoren Dieter Dölling (Heidelberg) und Thomas Feltes (Villingen-Schwenningen) bezieht sich nur auf Verfahren der Schwerkriminalität.

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