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Politik: Kabinett billigt Rekordverschuldung Union erwägt Einspruch gegen Nachtragsetat im Bundesrat

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr gebilligt.

Berlin. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr gebilligt. Wegen der Einbrüche bei den Steuereinnahmen und gestiegener Ausgaben auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit braucht Finanzminister Hans Eichel (SPD) für 2003 einen Kreditnachschlag von 24,5 Milliarden Euro: 12,5 Milliarden für das Steuerloch, 12 Milliarden für die Finanzierung der Arbeitslosen. Damit steigt die Neuverschuldung in diesem Jahr auf die Rekordsumme von 43,4 Milliarden – statt der geplanten 18,9 Milliarden. Der Etat ist einmal mehr verfassungswidrig und kann nur in Kraft treten, weil Eichel und der Bundestag eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts festgestellt haben. Daher dürfen die Kredite ausnahmsweise die Summe der Investitionen im Etat übersteigen. Diese liegen 2003 bei 26,7 Milliarden Euro. Eichel nutzte die Ausnahmeregelung des Grundgesetzes schon im Vorjahr; sein Etatentwurf für 2004 geht davon aus, dass die Neuverschuldung über den Investitionen liegt. Ohne den Nachtragsetat reichen die Mittel nicht mehr bis zum Jahresende.

Unklar ist, was passiert, sollte der Bundesrat gegen den Nachtragshaushalt Einspruch erheben und möglicherweise den Vermittlungsausschuss anrufen. Der CDU-Finanzpolitiker Dieter Austermann sagte, für eine „Beurkundung“ des Gesetzes stehe seine Partei nicht zur Verfügung. Zwar kann ein Einspruch mit der Kanzlermehrheit im Bundestag überstimmt werden. Da der Bundesrat aber wohl erst am 19. Dezember beschließt, würde das Gesetzgebungsverfahren verzögert und – im Fall eines Vermittlungsverfahrens – eventuell erst im kommenden Jahr abgeschlossen. Das gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie. Kann Eichel deshalb bald kein Geld mehr ausgeben? „In Deutschland wird es keine amerikanischen Verhältnisse geben, mit Beamten, die nach Hause geschickt werden“, sagte der ehemalige Wirtschaftsweise und Finanzexperte Rolf Peffekoven. Der Bund könne unter anderem im Haushalt festgelegte Überziehungskredite nutzen. Albert Funk/Bernd Hops

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