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Verlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen.

© dpa

Kabinettsbeschluss: Regierung will Verlage schützen

Journalistische Angebote im Internet sollen besser geschützt werden. Verlage können dafür von Google & Co. Geld fordern. Nach heftiger Kritik werden Blogger im neuen Gebührenmodell aber verschont.

Die Reaktionen ließen am Mittwoch nicht lange auf sich warten. Die einen, in diesem Fall der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, jubelten ob eines „effizienten Leistungsschutzrechtes“, das notwendig sei, um „die gemeinsamen Leistungen von Verlegern und Journalisten besser schützen zu können“. Die anderen, wie etwa Googles Nordeuropasprecher Kay Overbeck, trugen Trauer: „Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland“, sagte Overbeck dem Tagesspiegel. Das Suchen und Finden im deutschsprachigen Netz werde durch das geplante Leistungsschutzgesetz, das zu diesem Zeitpunkt gerade das Bundeskabinett passiert hatte, „massiv gestört“.

Die jetzt auf den Weg gebrachte Ergänzung zum Urheberrecht soll Googles Freiheiten gegenüber deutschen Verlagen deutlich einschränken: So soll es Google und anderen gewerblichen Anbietern künftig verboten sein, Inhalte der Verlage kostenfrei weiterzuverbreiten. Dazu zählen auch die kurzen Ankündigungstexte, die Google den Webseiten der Verlage entnimmt und den Nutzern seiner Seite als zusätzliche Informationen anzeigt.

Dass das nicht nur bei Google selbst auf wenig Gegenliebe stößt, sondern unter anderem Piratenpartei und SPD vor einer Einschränkung der Meinungsvielfalt beziehungsweise der Informationsfreiheit warnen ließ, zeigt indes recht deutlich, dass es hier um mehr geht: „Wir befürchten immer noch, dass das allgemein zu Rechtsunsicherheiten führen wird“, fasst Markus Beckedahl, Betreiber des Blogs netzpolitik.org und Gründer der Digitalen Gesellschaft, die Bedenken zusammen. So sei mitunter gar nicht eindeutig zu sagen, ob ein Angebot kommerziell sei. Dass die Verlinkungskultur grundsätzlich infrage stehe, schade dem Internetstandort Deutschland.Video: Google und Co. sollen künftig zahlen

Wie genau die Konsequenzen aussehen könnten, wenn das Leistungsschutzrecht tatsächlich in Kraft träte, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nur vermuten: Sollte Google seine Drohung wahr machen, Verlagsangebote aus seiner deutschen Suche komplett zu entfernen, würde das aber, so die Argumentation der Gegner, vor allem den Verlagen schaden: Auf deren Webseiten würden sich ohne Google deutlich weniger Nutzer einfinden.

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