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"Kameradschaft Westerwald": Rechtsextrem aus Langeweile

Nur Mitläufer wollen sie gewesen sein; zur rechtsextremen "Kameradschaft Westerwald" seien sie aus Langeweile und Einsamkeit gekommen, gaben 13 Männer vor dem Landgericht Koblenz an. Dafür erhielten sie eher milde Strafen.

Koblenz - Das Landgericht Koblenz hat 13 Mitglieder der ehemaligen rechtsextremen "Kameradschaft Westerwald" zu Geldstrafen verurteilt und verwarnt. Die Angeklagten seien nur Mitläufer "in der zweiten und dritten Reihe" gewesen, begründete das Gericht die vergleichsweise milden Urteile.

Keiner von ihnen habe sich an Gewalttätigkeiten beteiligt. Dennoch hätten sie erkennen können, dass die "Kameradschaft Westerwald" mit ihrer Hetze gegen Ausländer und linke Gruppierungen kriminelle Ziele verfolge. Das Strafmaß reicht von einer Verwarnung unter der Auflage von 40 Sozialstunden bis hin zu einer Geldstrafe von 3600 Euro.

Ende nach einem Verhandlungstag

Damit ging der dritte Prozess gegen Mitglieder der "Kameradschaft Westerwald" nach nur einem Verhandlungstag zu Ende. Laut Staatsanwaltschaft war die rechtsextreme Kameradschaft eine kriminelle Organisation mit dem Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen nationalen Sozialismus nach dem Vorbild der Nationalsozialisten zu schaffen.

Vor Gericht räumten alle 13 Angeklagten ein, Mitglieder der Kameradschaft gewesen zu sein. Einige betonten allerdings, sie hätten nur aus Freundschaft zu den Aktiven der Kameradschaft auf der Mitgliederliste gestanden. Andere sagten, sie seien aus "Langweile" oder "Einsamkeit" Mitglied gewesen. Eine politische Motivation habe bei ihnen keine Rolle gespielt, behaupteten die meisten Angeklagten. Ein Angeklagter betonte, er habe zwischenzeitlich seinen Zivildienst in einem Altenheim abgeleistet und der rechten Szene komplett den Rücken gekehrt.

Zielsetzung der Kameradschaft gebilligt

Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, auch wenn die Angeklagten nur Mitläufer gewesen seien, hätten sie die Zielsetzung der Kameradschaft gebilligt. Eine solche Organisation könne nur bestehen, wenn sie genügend Mitglieder habe. Die Angeklagten seien zwar nicht an den Gewalttätigkeiten beteiligt, aber darüber informiert gewesen und hätten diese verhindern können. Ein Verteidiger sagte, die Angeklagten hätten "leichtfertig" und "ohne darüber nachzudenken" gehandelt. Da alle Angeklagten geständig waren, mussten keine Zeugen gehört werden.

Laut Staatsanwaltschaft war es seit Frühjahr 2004 bei der Kameradschaft zu gewalttätigen Aktionen gegen linke Gruppierungen gekommen. So wurden im Januar 2005 die Besucher eines Punkkonzerts bei Daaden bedroht und deren Autos erheblich beschädigt. In zwei zurückliegenden Prozessen vor dem Landgericht Koblenz waren deshalb bereits 24 ehemalige Mitglieder der Kameradschaft zu Freiheits-, Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. (tso/ddp)

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