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Politik: Kampfhund-Debatte: Grüne wollen Haftstrafen für Kampfhundezüchter - Freiheitsentzug bei Verstößen gegen Zucht und Handel

Verstöße gegen ein Zucht-, Verkaufs- und Importverbot von Kampfhunden soll nach Vorstellungen der Grünen mit einer bis zu dreijährigen Haftstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Kerstin Müller und Rezzo Schlauch, schlugen am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches vor.

Verstöße gegen ein Zucht-, Verkaufs- und Importverbot von Kampfhunden soll nach Vorstellungen der Grünen mit einer bis zu dreijährigen Haftstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen, Kerstin Müller und Rezzo Schlauch, schlugen am Donnerstag in Berlin eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches vor.

Darin soll es nach ihren Angaben heißen: "Wer vorsätzlich einen gefährlichen Hund (Kampfhund) züchtet, kreuzt oder sich vermehren lässt, verkauft oder in das Bundesgebiet einführt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Als gefährliche Hunde sollen demnach Pit-Bulls, Bandogs, American-Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inus gelten.

Als Reaktion auf tödliche Angriffe von Kampfhunden hatte das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen, ein Zucht- und Importverbot dieser Tiere gesetzlich zu verankern und Verstöße dagegen hart zu betrafen.

Ein sofortiges Zucht- und Handelsverbot für Kampfhunde und strikte Auflagen zur Haltung der Tiere will Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) mit einer Eilverordnung auf den Weg bringen. In der kommenden Woche solle die Verordnung erlassen werden. Bis zur Verabschiedung eines grundlegenden Gesetzes über Kampfhunde, das unmittelbar nach der Sommerpause vorgelegt werden soll, werde die Eilverordnung gelten.

Ein allgemeines Haltungsverbot bestimmter Hunderassen kann das Kampfhundeproblem nach Ansicht des Zentralverbandes Zoologischer Fachbetriebe nur oberflächlich lösen. Weder naturwissenschaftlich noch juristisch sei es möglich, einzelne Rassen als gefährlich einzustufen, teilte der Verband am Donnerstag im hessischen Langen mit. Nicht rassenspezifische Merkmale seien für Kampfhundeverhalten verantwortlich, sondern die Zucht aus besonders kräftigen und beißstarken Hunden aller Rassen und Mischtypen in Verbindung mit gezielter Abrichtung zur Aggressivität. Deshalb sei ein Zucht- und Importverbot für alle besonders aggressiven Hunde nötig - nicht nur für spezielle Rassen, forderte der Verband. Für die Haltung kräftiger und beißstarker Hunde müsse ein Sachkunde- und Zuverlässigkeitsnachweis eingeführt werden.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte die Beschüsse der Innenminister. "Endlich wird zum Schutz von Mensch und Tier bundeseinheitich gehandelt", heißt es in einer Stellungnahme. Einige Schritte fehlten aber noch, zum Beispiel die generelle Kennzeichnugnspflicht für Hunde, damit die Behörden ein weiteres Instrument zur Kontrolle der Halter und Züchter erhalten.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Norbert Spinrath, wehrte sich entschieden dagegen, dass Polizisten die Einhaltung von Maulkorb- und Leinenzwang überprüfen sollen. "Es ist fatal, dass bei jedem Problem sofort die Polizei auf den Plan gerufen wird. Andere Behörden können das besser ausführen, weil sie schon viel länger Erfahrungen mit dem Hundewesen haben", sagte Spinrath am Donnerstag im ZDF-Morgenmagazin. Er sprach sich dafür aus, die Zahl der Mitarbeiter bei den Ordnungsämtern zu erhöhen. Sie sollten eine Art Streifentätigkeit übernehmen. Für den Notfall müssten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Waffen ausgerüstet werden.

Auch Kanzlergattin Doris Schröder-Köpf forderte ein Verbot von Kampfhunden. "Freiheit für die Kinder oder Freiheit für Kampfhunde - Deutschland muss sich jetzt entscheiden", schrieb Schröder-Köpf am Donnerstag in einem Beitrag für die "Bild"- Zeitung.

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