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Kanada: Rüstungslobbyist Schreiber: vorerst keine Auslieferung

Der Rüstungslobbyist Schreiber ist noch jahrelang vor der Abschiebung nach Deutschland geschützt. Frühestens im Herbst wird siche eine Regierungskommission mit seinem Fall befassen.

Die deutschen Strafverfolgungsbehörden sollten sich darauf einstellen, dass Kanada den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber noch "mindestens einige Jahre" vor der Ausweisung in die Bundesrepublik schützen wird. Das sagte der Vorsitzende des Ethik-Ausschusses im kanadischen Parlament, Paul Szabo, dem Berliner "Tagesspiegel" (Montagsausgabe).

Der Ausschuss untersucht seit knapp einem halben Jahr, was hinter Schreibers mysteriösen Bargeldzahlungen in sechsstelliger Höhe an den kanadischen Ex-Premier Brian Mulroney steckt. Mitte März will Szabo einen vorläufigen Untersuchungsbericht vorlegen. Das wegen der Untersuchung gestoppte Abschiebungsverfahren gegen Schreiber werde damit aber noch lange nicht wieder aufgenommen, sagte Szabo: "Wir müssen sicherstellen, dass er bis auf weiteres auch für künftige Befragungen in Kanada zur Verfügung steht."

Regierungskommission behandelt den Fall frühestens im Herbst

Nach dem Parlament will sich eine Regierungskommission mit der Affäre beschäftigen. Diese werde frühestens im Herbst dieses Jahres ihre Arbeit aufnehmen und bestimmt "ein Jahr oder länger" daran arbeiten, prophezeite Szabo. Und auch sie werde sich bei Justiz und Regierung dafür einsetzen, dass der 73-Jährige so lange bleiben darf wie für das Verfahren nötig.

Selbst nach der Aufarbeitung der politischen Affäre in Kanada dürfte Schreiber, der in Deutschland unter anderem wegen Steuerhinterziehung und Bestechung gesucht wird und als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre gilt, noch lange nicht ausgewiesen werden, sagt der Ausschussvorsitzende. Denn die Anwälte des deutsch-kanadischen Geschäftsmannes hätten auch jenseits der aktuellen politischen Verfahren "noch genug in der Hand, um vor den Gerichten weiter gegen die Abschiebung vorzugehen". So bereiteten seine Verteidiger neben einer seit langem laufenden Klage Schreibers gegen Mulroney auf Rückzahlung der 300 000 Dollar und einer Klage gegen die juristische Grundlage des deutschen Ausweisungsbegehrs noch eine weitere Klage gegen Kanada vor. Dabei soll grundsätzlich hinterfragt werden, ob Inhaber doppelter Staatsbürgerschaften - Schreiber ist Deutscher und seit Jahrzehnten auch Kanadier - überhaupt ausgewiesen dürfen. "All dies wird mindestens noch ein paar Jahre dauern", sagte Szabo. (Tsp)

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