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Politik: Kaplan muss Sozialhilfe zurückzahlen

Köln - Die Stadt Köln kann von der Familie des Islamistenführers Metin Kaplan 170 000 Euro Sozialhilfe zurückfordern. Dies entschied am Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht.

Köln - Die Stadt Köln kann von der Familie des Islamistenführers Metin Kaplan 170 000 Euro Sozialhilfe zurückfordern. Dies entschied am Dienstag das Kölner Verwaltungsgericht. Kaplan wartet seit drei Wochen in einem türkischen Hochsicherheitstrakt auf seinen Hochverratsprozess. Gegen elf Rückforderungsbescheide der Stadt Köln hatten Metin Kaplan, seine Frau, zwei Töchter und ein Sohn geklagt. Über zehn Jahre lang, bis März 1999, wurde demnach die Sozialhilfe zu Unrecht gewährt. Die Familie sei aber, so das Gericht, nicht bedürftig gewesen.

Die Stadt hatte das Geld zurückgefordert, nachdem bei Durchsuchungen in den Kölner Räumen von Kaplans inzwischen verbotener Islamisten-Vereinigung Kalifatsstaat Goldschmuck und Bargeld im Wert von einer Million Euro gefunden worden waren. Bei dem Geld hatte es sich um unversteuertes Vermögen des Kaplan-Verbands gehandelt, das sich „zum Teil unter Schmutzwäsche“ in einer den Vereinsräumen angegliederten Wohnung befand.

Kaplan hatte über seinen Anwalt Thomas Miller stets argumentiert, er habe zu diesem Geld keinerlei Zugang gehabt. Es habe sich um reines Vereinsvermögen gehandelt, sei gespendet worden oder zum Teil wegen des im Islam geltenden Zinsverbots in den Räumen gelagert worden. Nach diesem Zinsverbot dürfen strenggläubige Moslems ihr Geld keiner Bank anvertrauen, weil es sich dort durch Zinsen vermehre, so Anwalt Miller.

Die Kölner Richter urteilten allerdings, Kaplans Verband und die ihn tragenden Organisationen hätten „eine rege wirtschaftliche Tätigkeit an den Tag gelegt“. Es spreche einiges dafür, dass Kaplans Familie von den hieraus resultierenden Vermögenswerten profitierte. Ob Köln jedoch auch nur einen Cent der geforderten Rückzahlungen sehen wird, ist mehr als fraglich. Das beschlagnahmte Geld wurde längst zur Begleichung von Steuerschulden aufgebraucht.

Ingrid Müller-Münch

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