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Politik: Karlsruhe besteht nicht auf Awacs-Mandat

Bundesverfassungsgericht weist FDP-Klage zurück / „Deutschland muss außenpolitisch verlässlich bleiben“

Karlsruhe . Es wird weiterhin kein Bundestagsmandat für den Einsatz deutscher Soldaten in den Awacs-Maschinen über der Türkei geben. Die FDP ist mit ihrem Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert, die Bundesregierung zur Einholung der Bundestagszustimmung zu zwingen. Der Zweite Senat des Gerichts lehnte den Eilantrag am Dienstagabend per Beschluss ab (Aktenzeichen: 2 BvQ 18/03). Eine mündliche Verhandlung wurde nicht anberaumt.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung mit der im Eilverfahren üblichen Folgenabwägung. Es drohten erhebliche Nachteile, wenn die Bundesregierung jetzt gezwungen werde, sich um die Zustimmung des Bundestages zu bemühen oder aber die Soldaten abzuziehen, wenn später festgestellt werde, dass ein Beteiligungsrecht des Bundestages nicht bestand. Die ungeschmälerte außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesregierung sei ein gesamtstaatliches Interesse. Die außenpolitische Verlässlichkeit Deutschlands habe auch bei der Folgenabwägung ein besonderes Gewicht. Es könne deshalb kein deutliches Überwiegen der Rechte des Bundestages festgestellt werden, so der Zweite Senat. Dabei schloss der Zweite Senat nicht aus, dass es sich „bei der gegenwärtigen geopolitischen Lage“ um einen Einsatz in den Awacs-Maschinen handele, „dem der Bundestag zustimmen muss“. Das zu klären sei aber Sache des Hauptsacheverfahrens, das noch nicht anhängig sei. Aus dieser Formulierung ist zu schließen, dass die FDP außer ihrem Eilantrag bisher noch keine Organklage eingereicht hat. In dem dann anstehenden Verfahren sei auch zu klären, wie weit der Parlamentsvorbehalt reiche. Unter den heutigen politischen Bedingungen, wo Kriege nicht mehr offiziell erklärt würden, kämen sukzessive Verstrickungen dem offiziellen Kriegseintritt gleich. Deshalb unterliege grundsätzlich „jeder Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte“ der Parlamentszustimmung.

Trotz der Abweisung ihrer Klage zum Awacs-Einsatz zeigte sich die FDP-Fraktion zufrieden. Die Entscheidung „bringt Rechtssicherheit für die Soldaten der Bundeswehr für ihren Einsatz in den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei“, erklärten Fraktionschef Wolfgang Gerhardt und Parteichef Guido Westerwelle. Zuvor hatte Bundesverteidigungsminister Peter Struck (SPD) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beteiligung deutscher Soldaten an den Awacs-Aufklärungsflügen über der Türkei „sehr begrüßt“.

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