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Karlsruhe: Bundesregierung verteidigt Hartz IV für Kinder

Vor dem Bundesverfassungsgericht hat eine Anhörung zu den Hartz-IV-Sätzen für Kinder begonnen. Das Karlsruher Gericht erörtert die Frage, ob die Leistungen den Bedarf abdecken – und ob das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Dasein gewahrt bleibt.

Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze für etwa 1,7 Millionen Kinder verteidigt. Die Höhe der Leistungen sei auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Methoden festgesetzt worden, sagte Sozial-Staatssekretär Detlef Scheele in einer Anhörung am Dienstag in Karlsruhe. Zugleich wies er darauf hin, dass nicht allein der Bund, sondern auch Länder und Kommunen für die soziale Absicherung Bedürftiger zuständig seien.

Das Gericht verhandelt über die Frage, ob die Leistungen zwischen 215 und 250 Euro für Kinder unter 14 Jahren deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Weil die Sätze lediglich durch einen pauschalen Abschlag auf die Hartz-IV-Beträge für Erwachsene festgelegt worden sind, halten das Bundessozialgericht und das Hessische Sozialgericht die Regeln für verfassungswidrig.

Im Zentrum des Verfahrens steht nach den Worten des Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das sich aus der Garantie der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ergebe. Inhalt und Grenzen dieses Grundrechts seien vom Gericht bisher noch nicht abschließend geklärt. Dabei gehe es auch um die Frage, welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hier habe.

Es gehe nicht nur um die Leistungen für Kinder unter 14 Jahren, sondern auch um die Sätze für Alleinstehende und erwachsene Partner, sagte Papier. In der Verhandlung stellten mehrere Verfassungsrichter sehr kritische Fragen an die Bundesregierung. Papier nannte die Ermittlung der Regelsätze „erklärungsbedürftig“ und fragte, ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt „valide“ oder „einfach nur gegriffen“ seien, ohne den Bedarf realitätsgerecht zu ermitteln.

In den drei Ausgangsverfahren haben Familien mit Hartz IV aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. Nur der Kläger aus Hessen war persönlich in Karlsruhe erschienen. Er fragte, wie er eine „Teilhabe“ an der Gesellschaft haben solle, wenn seine dreiköpfige Familie mit nur 700 Euro im Monat leben müsse. Sein Anwalt betonte: „Es langt nicht.“ (smz/dpa/ddp/AFP)

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