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Politik: Karlsruhe soll Landesverfassung ändern - Wahlprüfungsklage eingereicht

Die hessische Landesregierung hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Normenkontrolle gegen die eigene Landesverfassung gestellt. Das geltende Recht, nach dem das hessische Wahlprüfungsgericht zur Zeit die Landtagswahl von 1999 überprüfe, widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, sagte Staatsminister Franz Josef Jung, CDU, zur Begründung.

Die hessische Landesregierung hat am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Normenkontrolle gegen die eigene Landesverfassung gestellt. Das geltende Recht, nach dem das hessische Wahlprüfungsgericht zur Zeit die Landtagswahl von 1999 überprüfe, widerspreche rechtsstaatlichen Grundsätzen, sagte Staatsminister Franz Josef Jung, CDU, zur Begründung. Sein Verfahrensbevollmächtigter, Professor Gunter Widmaier, nannte als wichtigstes Argument gegen die hessische Konstruktion, dass Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts - anders als in allen übrigen Bundesländern - unmittelbar Rechtskraft erlangten. Das hessische Gremium, das aus den beiden höchsten Berufsrichtern des Landes und drei Abgeordneten besteht, sei "unanfechtbar" kein Gericht im Rechtssinne, sagte Professor Widmaier. Wenn einem solchen Gremium nach der seit 1946 gültigen hessischen Verfassung mit der Auflösung des Landtags der "denkbar massivste Eingriff in die Rechte des Volkes" zustehe, sei das ein Relikt aus der Weimarer Verfassung.

csl

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