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Politik: Karlsruhe stärkt Abgeordnete

Akten sind im Bundestag vor der Justiz geschützt

Karlsruhe/Berlin. Vertrauliche Unterlagen von Bundestagsabgeordneten dürfen auch dann nicht beschlagnahmt werden, wenn sie sich im Besitz von Mitarbeitern eines Parlamentariers befinden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch entschieden und damit den Schutz der Mandatsträger vor Strafverfolgung deutlich gestärkt (Aktenzeichen: 2 BvR 508/01 und 2 BvE 1/01). Das Zeugnisverweigerungsrecht und das so genannte Beschlagnahmeprivileg schütze das Vertrauensverhältnis des Abgeordneten zu einem Dritten, hieß es zur Begründung. So lange die Schriftstücke in der „unmittelbaren Herrschaftsmacht“ des Abgeordneten in den Bundestagsräumen verblieben, sei der Zugriff auf sie verboten.

Das Gericht erklärte damit eine Verfassungsbeschwerde des SPD-Obmanns im Parteispenden-Untersuchungsausschuss, Frank Hofmann, für begründet. Die Münchner Justiz hatte im Februar 2002 das Büro und die Wohnung eines Regierungsdirektors durchsucht, der Hofmann als Mitarbeiter zugewiesen war. Die Ermittler vermuteten einen Geheimnisverrat. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte berichtet, hohe Stellen der bayerischen Justiz hätten in die Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft zu Schlüsselfiguren der CDU-Spendenaffäre eingegriffen. Das Blatt berief sich auf Handakten der Staatsanwaltschaft, die auch dem Untersuchungsausschuss vorgelegen hätten.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde ging Hofmann gegen einen Beschluss des Landgerichts München I vor, der die Durchsuchung bestätigte. Auch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) hatte seine für die Durchsuchung nötige Zustimmung erteilt. Dagegen hatten sich mehrere SPD-Abgeordnete in einem Organstreitverfahren gewandt. Die Organklage sei jedoch unbegründet, urteilte jetzt das Gericht. Thierse habe den Abgeordnetenstatus nicht „grob verkannt“ oder sich bei seiner Entscheidung „von willkürlichen Motiven leiten lassen“.

Hofmann, Thierse sowie zahlreiche andere Politiker begrüßten das Urteil. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Norbert Röttgen, erklärte, Karlsruhe habe das System und die Funktionsfähigkeit der parlamentarischen Demokratie gestärkt. Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer Jörg van Essen verwies darauf, dass Abgeordnete auf vertrauliche Mitteilungen angewiesen seien. Bayerns Justizminister Manfred Weiß (CSU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, der Freistaat habe die gerügte Durchsuchung durch die Münchner Staatsanwaltschaft veranlasst. Dies seien „Verschwörungstheorien“.

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