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Politik: Karlsruhe stärkt die zweite Ehe

Steuervorteile ohne Einfluss auf Unterhalts-Berechnung

Karlsruhe (dpa). Geschiedene, die wieder geheiratet haben, müssen künftig in vielen Fällen weniger Unterhalt an die Ex-Frau oder den Ex-Mann zahlen. Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darf der steuerliche Splittingvorteil aus einer neuen Ehe nicht bei der Bemessung des Unterhalts für den früheren Partner mitgerechnet werden. Damit zogen die Richter einen Schlussstrich unter die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Gerichte. Der BGH legte zwar bei der Unterhaltsberechnung den ehelichen Lebensstandard bis zur Scheidung zu Grunde, ließ aber trotzdem die Steuervorteile aus der neuen Ehe dem geschiedenen Partner zugute kommen. Dies verstoße gegen den Schutz der Ehe im Grundgesetz, entschied das Verfassungsgericht. Nach der Karlsruher Entscheidung können Betroffene ihre Unterhaltspflichten für die Zukunft per Abänderungsklage beim Familiengericht neu berechnen lassen (Az.: 1 BvR 246/93 u. 2298/94). Damit gab der Erste Senat in dem rund zehn Jahre alten Verfahren zwei Beschwerdeführern Recht, die nach ihren Scheidungen neue Ehen geschlossen hatten. In einem Fall hatten die Gerichte einen Steuervorteil von rund 230 Mark (118 Euro) mit in die Unterhaltsberechnung einbezogen. Ob sie Rückforderungen geltend machen können, ist allerdings nicht sicher.

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