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Politik: Karlsruhe verhandelt Datengesetz

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht prüft am heutigen Dienstag, ob die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter verhandeln über mehrere Verfassungsbeschwerden, die von rund 34 000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wurden.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht prüft am heutigen Dienstag, ob die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt. Die Karlsruher Richter verhandeln über mehrere Verfassungsbeschwerden, die von rund 34 000 Bürgern per Vollmacht unterstützt wurden. Das seit 2008 geltende Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) erlaubt die Erfassung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der gesamten deutschen Bevölkerung ohne konkreten Anlass. Die Kläger sehen dadurch das Telekommunikationsgeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Aus den Daten ließen sich Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellen. Durch das Gesetz wurden Telekommunikationsfirmen verpflichtet, ab 2008 die Daten von Telefonverbindungen aller Bürger und ab 2009 auch die Daten von Internetverbindungen sechs Monate lang zu speichern. Protokolliert wird damit, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung stand. ddp

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