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Politik: Karlsruhe will zügig über Wahl urteilen Entscheidung noch im August möglich

Berlin - Mit Worten war der grüne Bundestagsabgeordnete Werner Schulz schneller, mit Taten seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann. Kaum hatte sie ihre Organklageschrift gegen den Bundespräsidenten wegen der Neuwahl in Karlsruhe eingereicht, da setzte das Verfassungsgericht auch schon einen Termin für die mündliche Verhandlung auf den 9.

Berlin - Mit Worten war der grüne Bundestagsabgeordnete Werner Schulz schneller, mit Taten seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann. Kaum hatte sie ihre Organklageschrift gegen den Bundespräsidenten wegen der Neuwahl in Karlsruhe eingereicht, da setzte das Verfassungsgericht auch schon einen Termin für die mündliche Verhandlung auf den 9. August. Am Wochenanfang will auch Schulz nachziehen. Bleibt das Gericht bei seinen Usancen, wird es beide Klagen miteinander verbinden, denn sie wollen dasselbe aus denselben Gründen: Horst Köhler einen Bruch der Verfassung nachweisen und die Neuwahlen stoppen.

Derart schneller Rechtsschutz ist in Karlsruhe ungewöhnlich – nicht jedoch angesichts dessen, um was es geht. Der geplante Neuwahltermin ist der 18. September. Soll es noch ein Wahlkampffinale ohne den Schatten eines drohenden Neins aus Karlsruhe geben, muss rasch geurteilt werden. Tempo hatten die Richter auch vorgelegt, als sie über die fingierte Vertrauensfrage Helmut Kohls befinden mussten. Am 6. Januar 1983 löste der damalige Präsident Karl Carstens den Bundestag auf, am 17. Januar kamen die Klagen an, bereits am 25. Januar wurde verhandelt. Gerade einmal drei Wochen später gab es Urteil.

Der jetzt zuständige Zweite Senat mit dem Strafrechtsprofessoren Winfried Hassemer an der Spitze nimmt sich der Sache mit ähnlichem Ernst und Eifer an. Richter Udo Di Fabio, der das Urteil abfassen wird und dem ein maßgeblicher Einfluss im Richterkollektiv nachgesagt wird, hat bereits seinen Urlaub abgesagt. Ein Urteil bis Monatsende scheint möglich. Es wird das zweite Urteil in der Geschichte der Bundesrepublik zu einer fingierten Vertrauensfrage. Nach dem 83er-Urteil setzte eine lebhafte juristische Debatte ein, die seitdem nie richtig abgebrochen ist und in diesen Monaten wieder in voller Blüte steht. Einige Hundert Staatsrechtslehrer und -dozenten gibt es in Deutschland, rund 30 haben schon ihre Meinung gesagt. Eine Tendenz ist nicht zu erkennen.

Ein wichtiger Diskutant damals wie heute ist der Mannheimer Rechtsprofessor Wolf-Rüdiger Schenke. Im Fall Kohl hatte er klagende FDP-Abgeordnete vertreten, jetzt ist Werner Schulz sein Mandant, nachdem er sich erneut mit ablehnender Verve in der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ zu dem Thema geäußert hatte. Das Verfahren zu Kohl hat Schenke akribisch dokumentiert und in seine Darstellung des einschlägigen Artikels 68 im „Bonner Kommentar“ einfließen lassen. Für Jelena Hoffmann klagt der Hannoveraner Föderalismusexperte Hans-Peter Schneider, auch er ist mit Publikationen zur Vertrauensfrage hervorgetreten.

Auf rechtlicher Ebene sind wohl fast alle Argumente ausgetauscht. Mit dem Kohl-Urteil und dem fruchtbaren wissenschaftlichen Disput an der Hand dürfte das Gericht es womöglich leichter haben als 1983. Ein Urteil mit grundsätzlich anderen Kriterien für vorzeitige Wahlen erwartet eigentlich niemand. Allerdings sagt diese Feststellung nichts über das Ergebnis. Das Gericht hat damals viel von Schenkes Argumentation übernommen – am Ende aber Neuwahlen zugestimmt.

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