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Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Baden-Württemberg), verkündet am 23.09.2015 das Urteil zum Rettungseinsatz der Bundeswehr in Libyen.

© dpa

Karlsruhe zu Bundeswehreinsätzen: Im Namen des Volkes

Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Die Bundeswehr ist und bleibt eine Parlamentsarmee. Und das ist gut so! Ein Kommentar

Ein Kommentar von Michael Schmidt

Karlsruhe sagt „Nein“. Ist der Parlamentsvorbehalt bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr nicht überholt? „Nein.“ Lähmt das Einspruchsrecht der Abgeordneten nicht die Einsatzfähigkeit? „Nein.“ Gefährdet der deutsche Sonderweg nicht ein rasches Engagement an der Seite der Bündnispartner in Nato und EU? „Nein.“ Das Bundesverfassungsgericht sagt vielmehr in aller wünschenswerten Klarheit „Ja“ zum Parlamentsvorbehalt: Auslandseinsätze der Bundeswehr bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Nur in absoluten Ausnahmefällen, bei „Gefahr in Verzug“, etwa zur Rettung von Menschenleben, darf die Regierung einen Einsatz – zunächst – ohne Parlamentsbeteiligung beschließen. Dann muss sie aber so früh wie möglich eine Entscheidung des Bundestags veranlassen. Und der kann der Mission zustimmen oder die Streitkräfte zurückholen. Die Bundeswehr ist und bleibt also eine Parlamentsarmee. Der Soldat ist und bleibt ein „Staatsbürger in Uniform“, der im Auftrag der Volksvertretung agiert. Die Armee ist kein Staat im Staate, sondern das militärische Instrument demokratisch legitimierter Politik. So hatten sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes das gedacht. Aus schlechter Erfahrung. Mit gutem Grund.

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