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Karlsruher Urteil: Wegen Inzest Verurteilter muss nicht in Haft

Ein 30-jähriger Mann, der mit seiner Schwester vier Kinder hat und deshalb zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt wurde, muss nach einem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts die Haftstrafe nicht antreten.

Karlsruhe - Der wegen Inzest zu einer Haftstrafe verurteilte Patrick S. muss vorerst nicht ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht wird dem Eilantrag des Mannes aus dem sächsischen Zwenkau auf einstweilig Haftverschonung stattgeben, bis im Hauptsacheverfahren entschieden ist, wie der Vizepräsident des Gerichts, Winfried Hassemer, erklärte. Die Entscheidung werde Patrick S. in "allerkürzester Zeit zugestellt". Der Kläger und seine Schwester Susan K. wollen das Inzestverbot mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe kippen. Der umstrittene Paragraf 173 des Strafgesetzbuchs ahndet den Beischlaf unter erwachsenen Geschwistern mit bis zu drei Jahren Haft. Die Anwälte des 30-jährigen Klägers sehen darin einen unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung von Erwachsenen.

Patrick S. hat mit seiner sieben Jahre jüngeren Schwester vier Kinder im Alter von einem bis fünf Jahre. Wegen der beiden älteren Kinder wurde der Mann bereits zu 25 Monaten Haft verurteilt. Ende Januar hatte das Oberlandesgericht Dresden die Revision gegen eine weitere Strafe von zweieinhalb Jahren Haft verworfen. Patrick S. war im Alter von vier Jahren zu einer Pflegefamilie gekommen und lebte zunächst in Potsdam. Erst im Jahr 2000 hatte er auf der Suche nach seiner Familie seine Schwester Susan in Zwenkau wieder getroffen. Dabei waren sich die beiden näher gekommen. Im Oktober 2001 wurde das erste von vier Kindern geboren. (tso/AFP)

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