Kassenpatienten : Gesundheit als Glücksfall

18.01.2011 12:31 UhrVon Rainer Woratschka

Die CDU will Kassenpatienten eine bessere Versorgung versprechen – manche zweifeln, ob das einzuhalten ist.

Berlin - Bei der letzten Gesundheitsreform hat sich Schwarz-Gelb bemüht, allen gleichmäßig auf die Füße zu treten. Dafür ist nun Patientenbeglückung angesagt. Noch vor Ostern will die Regierung Eckpunkte für ein „Versorgungsgesetz“ vorlegen, mit dem alles besser werden soll für Kassenmitglieder – vom Tempo der Terminvergabe über die Unterbringung im Krankenhaus bis hin zum Angebot an motivierten Medizinern.

14 eng beschriebene Seiten umfasst der Wunschzettel des CDU-Politikers Jens Spahn, den die Gesundheitspolitiker der Unionsfraktion am Montag beklatscht haben. Allerdings gab es auch Bedenken. CSU-Experten warnten davor, Erwartungen zu wecken, die sich am Ende nicht erfüllen ließen – aus Kostengründen oder wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes.

Auffällig ist auch, dass sich das FDP- geführte Ministerium bisher mit vergleichbaren Wunschlisten zurückhält. An diesem Donnerstag lässt Ressortchef Philipp Rösler in Wiesbaden erst einmal die Vorstellungen der Länder sondieren. Und die Krankenkassen haben bereits klargestellt: Die Umsetzung darf nichts kosten. Man müsse, so die AOK, Service und Behandlungsqualität verbessern, „ohne den Versicherten erneut in die Tasche zu greifen“.

Im Prinzip sieht die Union das genauso. 2009 und 2010 seien mehr als 8,5 Milliarden Euro in Kliniken und Arztpraxen geflossen, rechnet Spahn vor. Nun erwarteten die Bürger „zu Recht“, dass sich dies in ihrem „erlebten Versorgungsalltag ganz praktisch bemerkbar macht“. Vier- Bett-Zimmer etwa sollten „der Vergangenheit angehören“ – Kliniken, die darauf nicht verzichteten, müssten Abschläge aufgebrummt bekommen. Und die Wartezeit auf Facharzttermine dürfe im Regelfall drei Wochen nicht überschreiten.

Dreh- und Angelpunkt des Papiers ist jedoch die Sicherstellung flächendeckender Versorgung. Angesichts der beständig gestiegenen Zahl von Ärzten gebe es zwar kein „generelles Versorgungsproblem“. Wegen der ungleichen Verteilung mangle es dennoch vielerorts an Medizinern, insbesondere an Hausärzten. Ohne Reform fehlten in den nächsten Jahrzehnten bis zu 20 000. Den Grund dafür sieht Spahn in einem starren, kaum noch realitätstauglichen Vorgabensystem. Die Planungsbezirke seien zu groß und alles andere als zielgenau, Alter und Krankheitsstand der Bevölkerung fänden bei den Planern ebenso wenig Berücksichtigung wie die Ärzteverteilung innerhalb der Bezirke.

Spahns Gegenrezept: komplett neue Steuerungsmechanismen. So regt er an, die Ärztezulassung künftig regionalen „Versorgungsausschüssen“ zu überlassen, in denen neben Kassenärztlichen Vereinigungen auch Vertreter von Kliniken, Kommunen und Patienten Platz finden müssten. Die Ausschüsse müssten ein eigenes Budget erhalten, um regionale Besonderheiten berücksichtigen zu können, etwa beim Einteilen von Notdiensten oder dem Honorieren von  Hausbesuchen. Auch könnten dann besonders begehrten Medizinern Zuschläge gezahlt und auch Medizinstudenten gefördert werden, die später in der Region praktizieren wollen. An den Universitäten fordert Spahn mehr Studienplätze und Professorenstellen, zudem eine realitätsnähere und weniger wissenschaftliche Ausbildung. Bei der Zulassung müssten Eignung und Motivation stärker berücksichtigt werden. Und fünf Prozent der Plätze sollten denen reserviert bleiben, die sich auf eine mindestens fünfjährige Tätigkeit in unterversorgten Gebieten verpflichten. Da der Ärztemangel auch auf einem Verteilungsproblem beruht, will Spahn gleichzeitig die „Überversorgung“ in Ballungszentren verringern. Helfen könnten aus seiner Sicht befristete Zulassungen hier ebenso wie das Aufkaufen bereits bestehender Arztsitze. Spätestens hier dürfte mit erheblichem Widerstand der Mediziner zu rechnen sein.

Union und FDP haben sich derweil auf Schritte für mehr Hygiene an Krankenhäusern zum Schutz vor gefährlichen Infektionen geeinigt. Die Eckpunkte der Fraktionsexperten sehen unter anderem vor, dass die Länder leichter Hygieneverordnungen für Kliniken erlassen können, meldete die „Waz“-Mediengruppe.

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