zum Hauptinhalt

Kehrtwende: Neues Mandat für Afghanistan?

Der Linken-Vorsitzende Oskar Lafontaine hat den Vorschlag von SPD-Chef Sigmar Gabriel unterstützt, das Bundestagsmandat für den Afghanistaneinsatz zu überdenken. „Gabriels Kehrtwende ist zu begrüßen. Krieg muss man Krieg nennen“, sagte Lafontaine dem Tagesspiegel.

Gabriel hatte in einem Interview gesagt, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Einsatz für einen „Krieg“ halte, müsse die Regierung einen neuen Einsatzbeschluss beantragen. „Dann würde mit Sicherheit die Abstimmung anders verlaufen“, so Gabriel. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Deutsche Bundestag einem Kriegseinsatz im Sinne des Völkerrechts zustimmt.“

Lafontaine erklärte, der SPD-Vorsitzende verschließe sich nicht mehr der Erkenntnis, dass seine Partei die Bundeswehr in einen Krieg geschickt habe. „Die SPD muss jetzt den nächsten Schritt machen und sich unserer Forderung anschließen, die Beteiligung der Bundeswehr an diesem völkerrechtswidrigen Krieg zu beenden“, forderte Lafontaine.

Die Bundeskanzlerin hatte am Freitag bei der Trauerfeier für die drei nahe Kundus getöteten Bundeswehrsoldaten gesagt, die meisten Soldaten würden den Einsatz in Afghanistan inzwischen Krieg nennen. Sie fügte hinzu: „Ich verstehe das gut.“ Verteidigungsminister Karl- Theodor zu Guttenberg (CSU) sprach erstmals ohne jegliche Umschweife und Einschränkungen von Krieg. Zuletzt lehnte Guttenberg aber ab, das Mandat zu ändern.

Grundsätzlich sind die Isaf-Soldaten völkerrechtlich befugt, Gewalt anzuwenden. Der Bundeswehr als Teil davon ist es laut Bundestagsmandat erlaubt, „alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen, um das Mandat gemäß Resolution 1890 (2009) durchzusetzen“. Dient es also der Aufbauhilfe, dürfen Waffen eingesetzt werden. Die Parlamentsbeschlüsse sprechen vom Recht auf Selbstverteidigung und „bewaffneter Nothilfe“ für andere. Die Frage, ob die Parlamentsbeschlüsse oder das UN-Mandat noch ausreichend „ehrlich“ sind, um der Situation vor Ort gerecht zu werden, müssen die Abgeordneten klären. Offiziell verlautbart aus dem Verteidigungsministerium schon seit Monaten, dass es sich um einen „bewaffneten Konflikt“ handelt. Deshalb hat auch die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen im Fall Klein an sich gezogen und prüft nun erstmals einen Verdacht auf ein mögliches Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch. (ce/neu/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false