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Politik: Kein Arbeitslosengeld für zeitweilige Entlassungen am Bau

SPD-Sozialexperte Dreßler nennt Sperrzeit "Riesensauerei" Bonn/Berlin (alf/rtr).Arbeitslose Bauarbeiter müssen seit Anfang dieses Jahres mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen, wenn sie mit dem Arbeitgeber eine Wiedereinstellung vereinbart haben.

SPD-Sozialexperte Dreßler nennt Sperrzeit "Riesensauerei" Bonn/Berlin (alf/rtr).Arbeitslose Bauarbeiter müssen seit Anfang dieses Jahres mit einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld rechnen, wenn sie mit dem Arbeitgeber eine Wiedereinstellung vereinbart haben.Darauf wies am Montag der Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Werner Tegtmeier, hin.Der SPD-Sozialexperte Rudolf Dreßler kritisierte dies als eine "Riesenschweinerei".Nachdem die Absicht der Bundesregierung, mit der Streichung des Schlechtwettergeldes Millionen sparen zu wollen, "völlig in die Hose gegangen" sei, sollten die arbeitslosen Bauarbeiter "jetzt die Zeche zahlen".Bei der Bundesanstalt für Arbeit hieß es auf Anfrage, Sperrzeiten würden in diesem Winter kaum verhängt. Tegtmeier betonte, bis Ende 1996 habe die Bundesanstalt für Arbeit aus Vertrauensschutzgründen auf die Verhängung einer Sperrzeit verzichtet, wenn der arbeitslose Bauarbeiter eine Wiedereinstellungszusage erhalten habe.Auch Mann wies darauf ausdrücklich hin: "Alles was vor dem 1.Januar vereinbart wurde, ist unschädlich", deshalb werde es im laufenden Winter kaum Sperren geben.Allerdings gebe es im nächsten Winter keinen Vertrauensschutz mehr, so daß dann häufiger mit Sperrzeiten zu rechnen sei.Staatssekretär Tegtmeier unterstrich, Bauarbeiter, die arbeitslos werden und alle Voraussetzungen zum Erhalt des Arbeitslosengeldes wie etwa Vorversicherungszeiten und Verfügbarkeit erfüllen, erhielten wie alle anderen Arbeitnehmer auch in Zukunft Arbeitslosengeld. Die alte Schlechtwettergeldregelung hatte der Bundestag bereits Ende 1995 abgeschafft.An ihrer Stelle hatten die Bautarifvertragsparteien vereinbart, daß die ersten 150 witterungsbedingten Ausfallstunden im Winter durch ein tarifliches Überbrückungsgeld von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Sozialkassen des Baugewerbes finanziert werden.1996, so Tegtmeier, sei von den Arbeitgebern in der Schlechtwetterzeit mehr als eine Milliarde D-Mark an Überbrückungsgeld gezahlt worden.Gleichzeitig habe eine Reihe von Bauunternehmern versucht, die tarifvertraglichen Regelungen des Überbrückungsgeldes, auf das der Bauarbeiter einen Anspruch habe, zu umgehen, indem sie ihre Beschäftigten mit der Zusage der Wiedereinstellung in die Arbeitslosigkeit entlassen hätten.Nach der seit Jahrzehnten geltenden Rechtslage erhalte der Arbeitslose eine Sperrzeit, wenn er das Arbeitsverhältnis auflöse.Eine solche Auflösung liege auch vor, wenn der Arbeitgeber zwar formal das Arbeitsverhältnis kündige, aber mit dem Arbeitnehmer eine feste Wiedereinstellung vereinbare. In der CSU gibt es angesichts der hohen Arbeitslosenzahlen am Bau erste konkrete Überlegungen für eine Nachbesserung der Schlechtwettergeld-Regelung.Der CSU-Sozialpolitiker Ramsauer schlug im "Handelsblatt" vor, daß Bauarbeiter im Sommer Überstunden ansammeln und diese dann im Winter abfeiern sollten.Ramsauer sagte, wenn ein Bauarbeiter in der Saison beispielsweise 110 Stunden Mehrarbeit leisten würde, könnten ihm im Winter 150 Stunden lang 75 Prozent des Lohns gezahlt werden.Die IG Bau hatte jüngst angekündigt, in den kommenden Tarifverhandlungen "eine tragfähige und praktikable Lösung des Problems" erreichen zu wollen.

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