zum Hauptinhalt

"Kein Foto liefern": Linke ruft zu Boykott gegen Gesundheitskarte auf

Zur Abstimmung mit den Füßen ruft die Linkspartei bei den neuen elektronischen Gesundheitsausweisen auf. Mann solle kein Foto liefern, um so die flächendeckende Einführung der Karte mit Mikroprozessor verhindern.

Die Linkspartei hat die gesetzlich Versicherten zum Boykott der elektronischen Gesundheitskarte aufgerufen. Sie rate allen Betroffenen, den Kassen dafür kein Foto zu liefern, sagte deren Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler, die zugleich Vize-Vorsitzende des Gesundheitsausschusses ist. „Vielleicht“, so ihre Hoffnung, könne ja „eine solche Abstimmung mit den Füßen das Milliardenprojekt noch ausbremsen.“ Das Gesundheitsministerium warnte vor solchen Aktionen. Das Projekt sei „nicht aufzuhalten“ und irgendwann würden die alten Karten ungültig, sagte eine Sprecherin. Spätestens dann drohe Boykotteuren Ärger mit Ärzten und Krankenkassen.

Es gelte die gesetzliche Vorgabe, dass die Karte bei allen über 15-Jährigen ein Foto enthalten muss, sagte der Sprecher des Kassenspitzenverbands, Florian Lanz. Allerdings denke man jetzt nicht über Strafen für Boykotteure nach, sondern setze darauf, „alle zu überzeugen“. Die elektronische Gesundheitskarte sei „ein Unglück für Patienten und Versicherte“, behauptet Vogler. Und sie zählt auf: „ungewisser Nutzen, erheblicher Aufwand für Ärzte, große Risiken und unabsehbare Kosten“. Man investiere „Unsummen“ für eine scheinbar harmlose Karte.

Doch flächendeckend eingeführt, folgten weitere Funktionen wie die elektronische Patientenakte mit zentral abgespeicherten Krankendaten. „Sensible Patientendaten gehören aber nicht auf zentrale Server, sondern in Patientenhand“. Die Abgeordnete appellierte an den Gesundheitsminister, mit dem Projekt „genauso zu verfahren wie mit dem elektronischen Steuernachweis Elena: Ab in die Tonne, bevor noch mehr Milliarden verbraten und schützenswerte Daten gefährdet werden.“ Die Karte generell abzulehnen, ist Versicherten nach Angaben der Entwicklergesellschaft Gematik „nicht möglich“. Allerdings ist nur die Speicherung von Verwaltungsdaten verpflichtend. Dazu gehören Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift sowie zur Versicherung. Alle weiteren Informationen, auf die man die Karte derzeit vorbereite, würden „nur auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherten“ gespeichert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false